24.04.2017 | 07:38 Uhr · 340 Views · von Marko
gas.de Versorgungsgesellschaft mbH (Düsseldorf)
Trotz Kündigung keine Endabrechnung
Nachdem die Kündigung nur mittels einer Beschwerde und massivem Druck durchgesetzt werden konnte, warte ich nun wie erwartet eine Ewigkeit auf meine Abrechnung.
Leider missachtet Gas.de die gesetzliche Frist.
Die Abrechnungsfrist ist gesetzlich in § 40 Abs. 4 EnWG festgelegt und gilt ab Beendigung des Abrechnungszeitraums bzw. des Lieferverhältnisses. Dass Energieversorger diese gesetzliche Regelung nicht einfach missachten können, bestätigt ein Urteil des Landgerichts Hamburg vom 22.10.2013 (Az: 312 O 43/13).
Ich erwarte eine sofortige Endabrechnung und Auszahlung meines Guthabens. Laut meinem Kundenkonto wurde die Schlussablesung vom Netzbetreiber bereits am 07.03.2017 übermittelt.
Meine Forderung
Sofortige Endabrechnung.
Firmenantwort
24.04.2017 | 09:38 Uhr · Gas.de Versorgungsgesellschaft...
Sehr geehrter Herr Wernecke,
wir bedauern, dass Sie Grund zur Beschwerde haben.
Um Ihr Anliegen mit Ihnen persönlich zu klären werden wir Sie in Kürze kontaktieren. Nochmals vielen Dank für Ihre Geduld und entschuldigen Sie bitte die entstandenen Unannehmlichkeiten.
Freundliche Grüße
Ihre gas.de Versorgungsgesellschaft mbH