12.05.2017 | 18:18 Uhr · 1115 Views · von ReclaBoxler-7566188

Wemax (Halle)

Strafzettel Supermarktparkplatz

Sehr geehrte Damen und Herrn,

da ich am Ostersonntag leider kurzfristig ins Krankenhaus musste habe ich den Parkplatz des Supermarktes/der Apotheke genutzt. Das Schild, das es sich hierbei um einen Privatparkplatz handelt der Außerhalb der Öffnungszeiten nicht benutzt werden darf habe ich dabei nicht gesehen. Meiner Meinung nach ist es auch recht unwahrscheinlich das es von jemanden der wie ich auf der Parkplatz fährt gesehen wird (siehe Foto). Ich bin aus Richtung der Ampel auf den Parkplatz gefahren und das Schild steht dabei hinter einem Altkleidercontainer und für jemanden der Auf dem Parkplatz fährt auf der rechten Seite. Hätte das Schild auf der linken (Fahrer-) Seite gestanden wäre es mir sicher aufgefallen.

Da ich, wie an meinem Kennzeichen zu erkennen ist, Ortsunkundig bin und es sich um Ostersonntag handelt an dem die Geschäfte geschlossen sind denke ich dass dadurch auch keines der Geschäfte geschädigt wurde. Daher bitte ich Sie die Vertragsstrafe.

Meine Forderung

Ich bitte Erlass der Vertragsstrafe aus Kulanz.

Firmenantwort

30.05.2017 | 08:39 Uhr · Wemax e.K.

Sehr geehrter Beschwerdeführer,

dass von Ihnen als unzulänglich beschriebene Schild steht direkt an der Zufahrt, hat die Maße 800 x 1200 mm und sollte damit ausreichend groß und lesbar sein. Es steht auch absichtlich rechts von der Zufahrt, weil wir in Deutschland nun mal Rechtsverkehr haben und Schilder üblicherweise immer rechts stehen. Sie können ja schließlich auch nicht rechts in eine Seitenstraße abbiegen und dann behaupten, rechts stehende Schilder leider nicht gesehen zu haben.

Wenn Sie ins Krankenhaus mussten stellt sich die Frage, warum Sie nicht direkt am Krankenhaus in dem dafür vorgesehenen Parkhaus geparkt haben, dass viel näher liegt als der weiter entfernte Kundenparkplatz des Supermarktes? Liegt es vielleicht daran, dass das Parkhaus gebührenpflichtig ist? Es ist nämlich nicht nachzuvollziehen, dass jemand, der dringend ins Krankhaus muss, lieber ein paar hundert Meter entfernt parkt als direkt im Parkhaus am Eingang des Krankenhauses. Außer man will die Parkgebühren sparen.

Und genau aus diesem Grund sind wir vom Eigentümer des Grundstückes mit der Bewirtschaftung beauftragt worden. Weil ständig Leute Parkgebühren sparen wollen und lieber den Kundenparkplatz blockieren, der ja schön kostenlos ist, auch wenn man 300 m weiter laufen muss.

Dabei ist es völlig unerheblich, welcher Kalender- oder Wochentag ist. Eigentums- und Besitzrechte erlöschen nicht an Sonn- und Feiertagen, ganz abgesehen davon, dass Apotheken gelegentlich auch Sonntags geöffnet haben.

Insofern können Sie froh sein, dass Ihr Fahrzeug nicht kostenpflichtig abgeschleppt wurde.

Im Übrigen steht auf der Vertragsstrafe und auf der Beschilderung groß unsere Telefonnummer. Es wäre ein Leichtes gewesen, uns anzurufen und um eine Kulanzlösung zu bitten. Irgendwelche Internetseiten sind dafür definitiv der falsche Weg.

Mit freundlichen Grüßen

Torsten Märker