13.05.2017 | 08:43 Uhr · 262 Views · von Thomas Albrecht (strom)
Enervatis Energieversorgungsgesellschaft mbH (Halle)
Fehlerhafte Stromabrechnung
In der Zeit vom 01.02.2016 bis 31.01.2017 war ich Kunde bei Enervatis. Die Endabrechnung erhielt ich trotz Mitteilung der erforderlichen Daten erst am 22.03.2017. In der Abrechnung war weder der korrekte Arbeitspreis noch der zustehende Neukundenbonus berücksichtigt. Mit E-Mail vom 27.03.2017 reklamierte ich bei Enervatis und am 07.04.2017 erinnerte ich an meine Reklamation.
Da ich keine Eingangsbestätigungen und Antworten erhalten hatte, rief ich am 28.04.2017 beim Kundenservice von Enervatis an. Dieser empfahl mir, mich schriftlich an die „Markenmutter“ von Enervatis - nämlich BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft - zu wenden. Daher sandte ich eine erneute E-Mail an Enervatis und zusätzlich BEV.
Die E-Mail wurde von mir am 02.05.2017 zusätzlich per Fax an Enervatis und BEV gesandt. Trotz Terminsetzung 10.05.2017 erfolgte keine Reaktion. Neben der rechtlichen Prüfung, ob bei Enervatis oder BEV ein strafrechtlich zu würdigendes Verhalten vorliegt, wird von mir nach dem 20.05.2017 ein Mahnbescheid beantragt.
Meine Forderung
252,38 Euro.
Firmenantwort
23.05.2017 | 14:22 Uhr · Enervatis Energieversorgungsge...
Sehr geehrter Herr Albrecht,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Wir informieren Sie über den Versand der Rechnungskorrektur.
Gleichwohl haben wir vertraglich vereinbarten Neukundenbonus überwiesen.
Wir gehen davon aus, Ihr Anliegen zufriedenstellend geklärt zu haben.
Kommen Sie bei Rückfragen gerne direkt auf uns zu.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Enervatis
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26.05.2017 | 15:01 Uhr · Thomas Albrecht (strom)
Beschwerde ist noch nicht gelöst
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26.05.2017 | 15:13 Uhr · Thomas Albrecht (strom)
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30.05.2017 | 13:43 Uhr · Thomas Albrecht (strom)