02.06.2017 | 10:16 Uhr · 486 Views · von Matthias Moeschler

Immergrün Energie (Köln)

Unzulässige Preiserhöhung

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 21.12.2016 habe ich Ihre Preiserhöhung aus 2015 hinterfragt und um Korrektur der Rechnung gegeben. Die zweiwöchige Frist haben Sie verstreichen lassen, ohne auf mein Anliegen zu reagieren. Auch eine weitere Erinnerung blieb unbeantwortet.

Auszug aus der E-Mail vom 21.12.2016:

"Ihre neue Abrechnung vom 19.12.2016 hat mich irritiert. In der Rechnung sind für 2016 anscheinend Preiserhöhungen enthalten (insb. eine Grundpreiserhöhung auf 19,95€). Zuvor haben Sie mich auf ein Schreiben aus 2015 aufmerksam gemacht. Ich bin allerdings der festen Überzeugung, dass diese Preiserhöhung nicht zulässig ist:

1. Die Preiserhöhung ist unangemessen („Unbilligkeit“)

2. Es fehlt eine rechtliche Grundlage für die Preiserhöhung

3. Die Preiserhöhung wurde nicht transparent mitgeteilt (⇒ versteckte Preiserhöhung)

Meine Forderung

Korrektur der Rechnung und Überweisung des Guthabens auf mein Konto - kein Verrechnungsscheck, da ich umgezogen bin.

Firmenantwort

13.06.2017 | 15:39 Uhr · 365AG

Sehr geehrter Herr Moeschler,

vielen Dank für Ihren Eintrag. Wir bedauern es sehr, dass Sie unzufrieden mit unserem Service waren. Gerne möchte sich unsere Fachabteilung mit Ihrem Anliegen beschäftigen und Ihrer Beschwerde nachgehen.

Bitte wenden Sie sich zu diesem Zweck unter Angabe Ihrer Kundennummer und einem Link auf Ihren Eintrag in diesem Forum an unseren Kundenservice für Verbraucherportal-Beschwerden unter VPB@kundenservice-energie.de. Wir werden uns über unseren Verbraucherbeauftragten umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.

Mit freundlichen Grüßen

Ralf Scholz

Referent Online Kundenbetreuung

Kommentar

13.06.2017 | 09:07 Uhr · Matthias Moeschler

Das Unternehmen reagiert leider nicht.

Kommentar

30.06.2017 | 12:10 Uhr · Matthias Moeschler

Das Unternehmen vertritt die Auffassung, es läge bereits ein Kompromiss vor. Dies stimmst zwar für das Jahr 2014 - nicht aber für das Jahr 2015, das Gegenstand meiner Beschwerde ist.

Kommentar

17.07.2017 | 14:35 Uhr · Matthias Moeschler

Nachdem ich den Sachverhalt zwei Mal dem Energieversorger dargelegt habe, hat das Unternehmen "aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" nachgegeben.

Obwohl das Geld noch nicht überwiesen wurde, sehe ich die Beschwerde als gelöst an.