10.07.2017 | 20:56 Uhr · 725 Views · von Viola Quella

Media Markt (Ingolstadt)

Erstattung Garantiefall

Ich habe meine Fitbit charge hr (Kaufdatum: 22.12.2015) wegen mangelnder Funktion und Gummiablösung im Servicecenter abgegeben. Relativ schnell erhielt ich eine Nachricht, die Uhr wäre nicht mehr zu reparieren und ich bekam eine Gutschrift über den ZEITWERT in Höhe von 89 Euro. (neu: 125 Euro)

Das BGB sieht eine solche Regelung nicht vor. BGB §437 in Verbindung mit §439 sind die Ansprüche während der Garantiezeit eindeutig geregelt.

Leider reagiert NIEMAND auf meine E-Mails.

Bitte hiermit Stellungnahme. Andernfalls muss ich einen Anwalt mit der Klärung beauftragen.

Meine Forderung

Erstattung 36 Euro.

Kommentar

11.07.2017 | 06:25 Uhr · ReclaBoxler-1287453

Sie verwechseln Garantie und Gewährleistung. Garantie ist eine freiwillige Leistung und bei der Gewährleistung ist bereits die Beweislastumkehr eingetreten.

Kommentar

01.08.2017 | 04:34 Uhr · Viola Quella

Auch bis heute hat sich niemand gemeldet.

Kommentar

23.08.2017 | 20:21 Uhr · Viola Quella

Interessiert leider niemanden. Unfassbar mit welcher Arroganz das wortlos abgetan wird.