08.09.2017 | 19:47 Uhr · 784 Views · von Swantje Schnick
BECKER-Antriebe GmbH (Sinn)
Reklamation eines Navigationsgerätes - Firma insolvent
Ich habe 2016 ein Becker Navigationsgerät über Versandthaus Quelle gekauft. Es ergaben sich Mängel und Quelle teilte mir mit, dass ich das Gerät direkt an die Firma Becker schicken muss.
Das tat ich im Mai d. J.
Ich erfuhr im Handel, dass die Fa. Becker im Insolvenzverfahren ist.
Bis heute bekam ich lediglich auf Anfrage per E-Mail, dass die Bearbeitung länger dauern kann.
Jetzt antwortet keiner mehr auf meine Mailanfragen, telefonisch ist der Service auch nicht mehr erreichbar. Der Insolvenzverwalter antwortet auch nicht.
Meine Forderung
Ich möchte das Gerät reklamieren.
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09.09.2017 | 04:48 Uhr · Jens F.
Ich glaube nicht, das Sie noch irgendwas von denen hören werden werden.
Hier noch ein Link betreffs des überzeugenden Kundenservices von Becker (stammt nicht aus meiner Feder)
http://www.myway.de/ws/falk/falkstory.htm
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09.09.2017 | 07:34 Uhr · Fred S.
Viel Erfolg.
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09.09.2017 | 11:26 Uhr · Corey Taylor
Anhand der angegebenen Daten sieht das nicht nach einem Gewährleistungsfall aus den der Kunde gewinnt 😉
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09.09.2017 | 12:03 Uhr · ReclaBox-Benutzer
Die Gewährleistung beträgt sechs Monate nach Kauf. Auf dem Papier sind es 24 Monate. Durch die Beweislastumkehr sind es aber wie bereits seit vielen Jahrzehnten eben nur sechs Monate. Denn ab dem siebenten Monate müsste - wenn der Händler stur bleibt - der Käufer beweisen, dass ein Mangel bereits bei Kauf vorlag. Dies ist insbesondere bei nicht all zu teuren Produkten schlicht unmöglich.
In der Praxis ist man nach Ablauf von sechs Monaten auf die Kulanz des Händlers angewiesen.