15.09.2017 | 11:16 Uhr · 388 Views · von Eric Meincke

GLS (Neuenstein)

Paketinhalt (Smartphone) fehlte

Am 20.07.2017 wurde mein Smartphone LG-Flex 2 von der Firma w-Support.com repariert über GLS (Track-ID: YX0LLMIP) an mich versendet.

Die Sendung traf dann am 21.07.2017 im GLS - Shop ein, welche ich am Nachmittag vor Ort in Empfang nahm.

Kurz nachdem ich das Geschäft verlassen hatte, öffnete ich das Paket, um zu sehen, welche Arbeiten ausgeführt wurden. Dabei stellte ich fest, das zwar die Umverpackung, sowie der Lieferschein des Smartphones im Paket enthalten war, sonst aber jeglicher Inhalt fehlte.

Da zwischen dem Bemerken des Diebstahls und der Annahme der Sendung etwa 5 Minuten vergingen, reklamierte ich den Schaden sofort im Shop. Die Mitarbeiterin verwies mich an die Kundenhotline, wo ich dann den Verlust meldete, mich aber an den Versender verwieß, da ich das Paket ja annahm.

Dem Versender melde ich ebenfalls unverzüglich den Schaden und sendete ihm zur zusätzlichen Glaubhaftmachung Bilder vom Inhalt und der Umverpackung der Sendung, sowie eine Eidesstattliche Versicherung (über die Richtigkeit meiner Angaben) meinerseits zu.

Der Versender wiederum lehnte eine Schadensregulierung ab, da das Einlieferungsgewicht stimmte.

Hier heißt es unter Anderem: "Da das Paket von uns vollständig gepackt an den Paketdienstleister übergeben wurde und keine Unregelmäßigkeiten während des Transportes festgestellt wurden und eine vorbehaltlose (d. h. schadenfreie) Annahme erfolgte, können wir diesbezüglich leider nicht für Sie tun. "

Leider ist es einem Kunden technisch garnicht möglich, ohne Entgegennahme der Sendung mit Unterschriftsempfangsbestätigung, den Inhalt auf Vollständigkeit zu prüfen. Zudem erkennt man nicht unbedingt den Gewichtsunterschied zwischen 480 Gramm und 280 Gramm.

Zudem dürfte den Mitarbeitern u. U. bekannt sein, das der Absender Smarphones im Rahmen der Garantie repariert oder ersetzt, sodaß ein Diebstahl warscheinlich ist.

Aufgrund meiner gemachten Erfahrung, warne ich hiermit ausdrücklich vor GLS, denn mit hoher Warscheinlichkeit bleibt man auf den Schaden sitzen.

Ich werde zudem an LG den Fall weiterleiten, damit man darauf hinwirkt, künftig bei Garantiereparaturen einen anderen Versandpartner zu wählen.

Gegebenfalls wird von mir noch Strafanzeige erstattet, sowie rechtlicher Beistand eingeholt, um meine Ansprüche durchzusetzen. Zudem werde ich mir vorbehalten, diesen Fall der Presse zu übergeben, um Andere vor diesen Praktiken zu warnen.

Die Konsequenz wird nun für mich sein, grundsätzlich unter Vorbehalt eine Sendung im Beisein des Frachtführers zu öffnen, sowie keine Sendungen als Gefälligkeitsdienst mehr anzunehmen.

Meine Forderung

Regulierung des Schadens nach § 421 HGB, sowie Überprüfung auf etwaige Unregelmäßigkeiten im Zustellbezirk

Firmenantwort

19.09.2017 | 08:04 Uhr · General Logistics Systems Germ...

Sehr geehrter Herr Meincke,

Ihre Zufriedenheit liegt uns am Herzen, weshalb wir sehr bedauern, dass Sie Anlass zur Verärgerung hatten.

Wir möchten darauf aufmerksam machen, dass der Versender des Paketes der Vertragspartner von GLS Germany ist, hierzu wurde ein Frachtvertrag geschlossen. Dieser Frachtvertrag steht jedoch in keiner Relation zu dem Kaufvertrag, den Sie mit dem Versender geschlossen haben. Schadensfälle werden generell mit dem Versender, da unser Vertragspartner, abgewickelt - dies wurde so in den Rahmenbedingungen vereinbart. Wir möchten Sie daher bitten, sich mit dem Versender in Verbindung zu setzen, um Ihr Anliegen zu klären.

Freundliche Grüße von Ihrem GLS-Service-Team