26.09.2017 | 17:01 Uhr · 628 Views · von Chadlia Basma Mastouri

Tunisair Deutschland (Frankfurt)

Ein Kind und ein Baby werden krank

Die Zeit für flug war um 17:50 Uhr.

Aber die flug schon nach 23 Uhr.

Das heißt über sechs Stunden verspätet.

Und mit ein Kind und ein Baby.

Können Sie weiter verstellen.

MfG

Meine Forderung

Erstattung von 75% des Flugpreises.

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26.09.2017 | 17:55 Uhr · Chadlia Basma Mastouri

Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst

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30.09.2017 | 18:16 Uhr · Klaus Schlesinger

Nachfragen:
Von wo nach wo sollte mit Tunisair geflogen werden?

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03.10.2017 | 18:26 Uhr · Chadlia Basma Mastouri

Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst

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03.10.2017 | 21:03 Uhr · Chadlia Basma Mastouri

Bitte helfen sie mich bis jetzt ich habe keine Antwort
Schriftlich oder jemand mich angerufen
Ich brauche ihre helfe

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09.10.2017 | 18:49 Uhr · Chadlia Basma Mastouri

Warum ich habe keine Antwort bekommen ich kenne Leute waren schon mit mir in die Reise und sie haben schon Antwort bekommen warum ich nicht

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09.10.2017 | 20:41 Uhr · Klaus Schlesinger

Am 30.09.17 habe ich nachgefragt:
'Von wo nach wo sollte mit Tunisair geflogen werden? '

Wenn man diese grundlegende Frage nicht beantwortet, kann man auch über seine Rechte nicht aufgeklärt werden.

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11.10.2017 | 04:40 Uhr · Chadlia Basma Mastouri

Guten Morgen
Warum ich habe keine Antwort
Von ihnen

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15.10.2017 | 18:52 Uhr · Chadlia Basma Mastouri

Warum antworten sie nicht auf meine Frage was jetzt basiert was soll ich machen
Ich habe ihnen vertrauen

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15.10.2017 | 18:54 Uhr · Chadlia Basma Mastouri

Ich glaube sie Wiesen die Reise war von Berlin nach tunis

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17.10.2017 | 18:04 Uhr · Chadlia Basma Mastouri

Guten Tag bitte antworten sie mir

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18.10.2017 | 04:22 Uhr · Chadlia Basma Mastouri

Echt das meine Schuld das ich bei ihnen meine beschwerden lassen
Echt schade
Ist reicht machen sie bitte nicht weiter
Lieben Dank

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01.11.2017 | 06:57 Uhr · Chadlia Basma Mastouri

Guten Morgen
Leider bis jetzt niemand bei mir gemeldet und nicht eingelöst
Mfg

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22.11.2017 | 09:26 Uhr · Chadlia Basma Mastouri

Guten Morgen
Leider bis jetzt niemand bei mir gemeldet und nicht eingelöst werden
MfG

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23.11.2017 | 10:22 Uhr · Klaus Schlesinger

Wenn man eine Forderung an die Fluggesellschaft hat und diese nicht auf eine Beschwerde über diese Webseite reagiert, dann sollte man sich direkt an die Fluggesellschaft wenden und seine Ansprüche dort geltend machen.

Offenbar ging der Flug von Berlin nach Tunis. Dann (und nur dann) unterliegt der Flug der VO (EG 261/2004, der sogen. Europäischen Fluggastrechteverordnung‘. Diese sieht für Fälle der Nichtbeförderderung, der Annullierung und der großen (Ankunfts-) Verspätung von über drei Stunden eine entfernungsbedingte Ausgleichszahlung als pauschalen Schadenersatz vor. Hier beträgt die Flugstrecke über 1500 km von Berlin nach Tunis. Damit steht dem Fluggast eine Entschädigung über genau EUR 400,- zu. Dies gilt auch für Kinder und Babies, wenn für sie ein Ticket erworben wurde und sie nicht umsonst befördert wurden, denn auch sie sind Fluggäste im Sinne der oben angegebenen Verordnung.

Ein Musterschreiben an die Airline, mit dem man seine Ansprüche dort geltend machen kann befindet sich auf der Webseite www.fluggastrecht.blogspot.de , dort im oberen linken Bereich.