03.10.2017 | 16:18 Uhr · 401 Views · von Günter Methner
Apollo-Optik Holding GmbH & Co. KG (Schwabach)
Bruch einer Vereinbarung
Im August 2015 habe ich zwei Brillen bei Apollo Optik in Amberg gekauft. Es wurde mir empfohlen, dafür Versicherungen abzuschließen. Das wäre eine gute Sache, da man das Geld für die Sache nach zwei Jahren wieder zurückbekommt, wenn man diese nicht in Anspruch nimmt.
Jetzt ist sind diese zwei Jahre vorbei und ich sollte dieses Geld zurückbekommen, da ich diese Versicherungsleistung nicht in Anspruch genommen habe.
Ich habe jedoch nur zwei Gutscheine von je 75 Euro bekommen, die ich für den Kauf von zwei neuen Brillen verwenden darf. Das ist für mich ein Vertragsbruch. Außerdem brauche ich nach zwei Jahren keine zwei neue Brillen.
Ich habe eine Sonnenbrille mit von Apollo- Optik, bei der die Gläser nicht mehr die richtigen Werte haben. Dafür würde ich gern die Gutscheine verwenden, Das ist laut Apollo- Optik nicht möglich.
Meine Forderung
Ich bitte Apollo- Optik darum, dass die Gutscheine für die Beschaffung neuer Gläser der Sonnenbrille anrechnet werden können.
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15.10.2017 | 09:05 Uhr · Günter Methner
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Kommentar
01.11.2017 | 07:36 Uhr · Günter Methner
Beschwerde ist noch nicht gelöst