27.10.2017 | 10:17 Uhr · 326 Views · von R. Happach

E.ON Energie Deutschland GmbH (München)

Trotz wiederholter Bitte keine Rechnung m. ents. Folgen

Trotz wiederholter Bitte, mir auf postalischem Wege Rechnungen zukommen zu lassen, erhalte ich keine. Nur alle Nase lang eine Zahlungserinnerung. Daraufhin bezahle ich den ausstehenden Betrag, mit der Bitte mir Rechnungen zu schicken (nachweisbar per E-Mail). Erhalte ich überhaupt eine Antwort, dann bestenfalls Standardantworten.

In den AGB (zuletzt abgerufen am 27.10.2017 und mit elektronischer Suche überprüft) wird kein bestimmter Zustellweg festgelegt, demnach ist meine Forderung nach postalischer Zustellung m. E. legitim.

Nun erhielt ich eine Mahnung wegen ausstehender Beträge - ohne vorherige Zahlungserinnerung.

Da nach wie vor kein Mensch bei E.ON der Meinung zu sein scheint, sich um einen Kunden kümmern zu müssen und man das lieber der E-Mail-Software überlässt, werde ich wohl den Anbieter zeitnah wechseln. Ohnehin war der ganze Übergang zu E.ON (von meiner Vermieterin iniitiert) von vornherein ein Desaster. Nicht nur bekam ich nie die entsprechenden Startunterlagen, nicht nur war ich etwa ein halbes Jahr "Frau. Happach", sondern meine Stromrechnungen gingen, damals noch per Post, an eine andere Partei im Hause.

Bis dahin erwarte ich jedoch nichtsdestotrotz meine Rechnungen per Post, damit ich diese ebenso zeitnah begleichen kann.

Meine Forderung

Stornierung der Mahngebühr, Rechnungen per Post - Sie wissen schon, die Dinger aus Papier in den gelben Autos.

Firmenantwort

27.10.2017 | 10:17 Uhr · E.ON Energie Deutschland GmbH

Hallo Herr Happach,

Sie sind sehr verärgert, dass können wir verstehen. Es tut uns leid, dass Ihr Wunsch bisher nicht erfüllt wurde.

Dies haben wir nun nachgeholt und die entsprechende Änderung in Ihren Daten vorgenommen.

Wir versichern Ihnen, dass Sie die Rechnungen in Zukunft mit der Post erhalten werden.

Viele Grüße
Ihre E.ON Engergie Deutschland GmbH