31.10.2017 | 09:53 Uhr · 743 Views · von Fl. L.

Saturn (Ingolstadt)

Widerrufsrecht völlig missachtet

Bestellung online - Abholung im Saturn in der City-Galerie Augsburg.

Widerrufsrecht ausgeübt, Rückgabe misslingt, da angeblich Gebrauchsspuren zu sehen.

Rechtlich heißt es:

Der Händler muss das Risiko der Beschädigung oder des Verlusts der Ware von Gesetzes wegen zwingend auch dann tragen, wenn nach seinen AGB und der Widerrufsbelehrung der Verbraucher die Rücksendekosten tragen muss.

Geht bei der Rücksendung der Ware zum Verkäufer nach dem Widerruf des Verbrauchers etwas schief, etwa weil die Ware verloren geht oder beschädigt wird, so trägt hierfür der Verkäufer das Risiko.

Davon scheint Saturn noch nichts gehört zu haben oder versucht bewusst, den Käufer zu täuschen.

Meine Forderung

Vollständige Rückerstattung des Kaufpreises.

Kommentar

31.10.2017 | 12:15 Uhr · MarcelB

Und was haben Gebrauchsspuren mit dem Versand zu tun?

Das Widerrufsrecht kann auch vorzeitig enden wenn der Gebrauch der Ware über ein Ausprobieren der Ware (wie es auch im Geschäft vor Kauf möglich ist) hinausgeht.

Kommentar

31.10.2017 | 16:54 Uhr · Fred S.

Da sind die Argumente des Beschwerdeführers aber deutlich logischer als die Einlassung des Marcel B. Vielleicht sollte dieser sich mal vorher besser informieren als solchen fragwürdigen Dingsbums zu schreiben. Viel Erfolg für den Beschwerdeführer.

Kommentar

31.10.2017 | 18:09 Uhr · MarcelB

Nein die Argumente sind definitiv nicht logischer.

In dem zitiertem Gesetztes Text geht es ausschließlich um die Gefahr beim Versand. Nicht um Schäden die beim Käufer entstehen.

.
Der Verbraucher darf die Ware aber nicht über das zur Warenprüfung hinausgehende Maß benutzen oder beschädigen, so dass sie für den Unternehmer nur noch mit Preisabschlägen oder gar nicht mehr verkäuflich ist.

Bei Gebrauchsspuren muss der Käufer mindestens Wertersatz leisten.
Das Widerrufsrecht kann durch den gebrauch aber eben auch komplett wegfallen.

Das ist aktuelle Rechtssprechung. Da ist es egal was ein dahergelaufener Fred S. logischer findet; )

Kommentar

01.11.2017 | 07:22 Uhr · Fred S.

MarcelB: Beleidigungen untermauern nicht die Ernsthaftigkeit Ihrer Einlassung. Auf solche Kommentatoren kann ReclaBox sicherlich verzichten.

Kommentar

01.11.2017 | 08:09 Uhr · MarcelB

"Vielleicht sollte dieser sich mal vorher besser informieren als solchen fragwürdigen Dingsbums zu schreiben. "

Darf ich Sie mal bisschen auslachen; )

Ohne von etwas Ahnung zu haben sowas schreiben und dann wenn Ihre Planlosigkeit bloßgestellt wird großes mimimi