22.11.2017 | 08:42 Uhr · 1096 Views · von Thomas Morgott

HARK GmbH & Co. KG (Duisburg)

Nur für Anwälte geeignet

Sollten Sie einen Hark Kamin wollen, stellen Sie sich darauf ein, dass nichts stimmt, was ihnen der Verkäufer nicht ausdrücklich schriftlich bestätigt.

Meine Forderung

Bestellungen nur noch mit gleichzeitigem Gerichtstermin.

Firmenantwort

29.11.2017 | 09:52 Uhr · Hark GmbH & Co. KG

Sehr geehrter Herr Morgott, es tut uns sehr leid, wenn wir Ihre Erwartungen nicht erfüllen konnten. Unsere Verträge werden grundsätzlich in Schriftform geschlossen. Dies gibt Ihnen und uns gleichermaßen Planungssicherheit. Wie in Punkt zwei unserer AGB vermerkt bedürfen alle Abänderungen der Schriftform. Diese AGB sind auf der Rückseite unserer Kaufverträge abgedruckt. Mit Ihrer Unterschrift haben Sie sich mit diesen AGB einverstanden erklärt. Nach einer Prüfung Ihrer Vertragsunterlagen können wir nur anmerken, dass für die erworbenen Heizungsbaugruppen keine Montage beauftragt wurde. Die Montage des Kaminofens wird von uns (wie von Ihnen beauftragt) ausgeführt. Es wurden keinerlei Leistungen oder Produkte von uns in Rechnung gestellt die nicht beauftragt waren. Mit freundlichen Grüßen
Michael Kozlowski (Hark GmbH & Co. KG)