09.01.2018 | 09:21 Uhr · 251 Views · von Y. B.
ExtraEnergie GmbH (Neuss)
Umzug beendet Strompakettarif unterjährig
Die ExtraEnergie verlangt dann vom Kunden trotz allem den vollen Stromjahrespreis bei unterjähriger Beendigung (Umzug) oder gar Kündigung aus wichtigem Grund (Preiserhöhung), da die Schuld in der Sphäre des Kunden liegt. Dadurch verändert die ExtraEnergie bewusst den Charakter des Vertrags, da die einjährige Laufzeit in Verbindung mit dem vereinbarten Jahresverbrauch den Paketjahrespreis bestimmt. Somit wird aus einem „gestörten“ Stromvertrag, ein Bank- und Finanzprodukt, mit hohen Gewinnrenditen für die ExtraEnergie. Der tatsächliche Stromverbrauch rückt dabei für das Unternehmen in den Hintergrund.
Der Kunde hat gleich doppelt das Nachsehen. Der Kunde vereinbart zuallererst von vornherein einen höheren Jahresverbrauch an Strom um nicht den sündhaft hohen Mehrverbrauchspreis zu entrichten. Schließlich muss er bei unterjähriger Beendigung/Kündigung noch den vollen vereinbarten Jahresverbrauch für einige wenige verbrauchte kWh Strom teuer bezahlen. Die ExtraEnergie ist in diesem treulosen Spiel durch das ausgeklügelte Konstrukt der ewige Gewinner, egal für welche Strategie der Kunde sich entscheidet.
Abschließend kommt hinzu, dass das Unternehmen hilfesuchende Kunden vor der Schlichtungsstelle Energie geschickt ins Abseits stellt und mit der Rechtsanwaltskanzlei Muth & Faust, Aschaffenburg gekonnt den Rechtsweg vor Gericht für sich bestreitet. Somit endet das Spiel für den Kunden nach allem mit einer derben Niederlage vor Gericht, sowohl finanziell als auch menschlich. Traurig!
Meine Forderung
503,47 Euro.
Firmenantwort
10.01.2018 | 13:33 Uhr · ExtraEnergie GmbH
Sehr geehrter Herr Büber,
wir haben Ihr Anliegen vom 09.01.2018 erhalten.
Ihr Fall wurde an die Anwaltskanzlei Muth & Faust zur weiteren Bearbeitung gegeben.
Bitte wenden Sie sich daher an die Anwaltskanzlei.
Rechtsanwälte
Muth & Faust
Weißenburgerstr. 28
63739 Aschaffenburg
Mit freundlichen Grüßen
Ihre ExtraEnergie