17.01.2018 | 12:47 Uhr · 149 Views · von R. Bildstein

ExtraEnergie GmbH (Neuss)

Guthabenauszahlung

Sehr geehrte Damen und Herren, am 04.01.2018 habe ich meine Schlussrechnung von Ihnen erhalten, daraus ergibt sich ein Guthaben. Laut Urteil vom 16.12.2014 OLG Düsseldorf (Az. I-20 U 136/14) sind Sie verpflichtet dieses Guthaben unverzüglich auszuzahlen. Da seit Zugang der Schlussrechnung bereits zwei Wochen vergangen sind und ich bis heute noch keinen Zahlungseingang auf meinem Konto verbuchen kann, bitte ich um sofortige Rücküberweisung. Mit freundlichem Gruß R. Bildstein

Meine Forderung

Sofortige Auszahlung des Guthabens.

Firmenantwort

17.01.2018 | 14:49 Uhr · ExtraEnergie GmbH

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihre Mitteilung.

Wir entschuldigen uns für die entstandenen Unannehmlichkeiten. Hinsichtlich Ihres Anliegens wird sich unsere Fachabteilung mit Ihnen in Verbindung setzen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre ExtraEnergie

Kommentar

18.01.2018 | 09:21 Uhr · R. Bildstein

Keine 24 Stunden seit der Beschwerde vergangen und das Guthaben wurde ausgezahlt.

Warum nicht sofort so?