08.02.2018 | 14:55 Uhr · 424 Views · von Manfred Hipper
Hauptzollamt München (München)
DVD aus den USA behalten da keine Rechnung
Wollte gestern DVDs (11) am Zollamt in Hallbergmoos am Flughafen München abholen. Es sind Boxkämpfe von M. H. (1976-1986). Da ich keine Rechnung hatte, konnte oder wollte bzw. hat mir die Dame die DVDs nicht ausgehändigt und behalten. Ist das so? Darf sie das? Ihr Kollege meinte nur; da misch ich mich nicht ein, da seine Kollegin diese Sache gerade bearbeitet. Willkür oder Recht? Schliesslich bin ich dann gegangen.
Meine Forderung
11 DVDs von M. H.
Kommentar
08.02.2018 | 15:34 Uhr · ReclaBoxler-9434001
Wie wollen Sie ohne Rechnung den Wert nachweisen? Davon ist abhängig, ob Zoll- und Einfuhrgebühren fällig werden.
Kommentar
08.02.2018 | 20:55 Uhr · ReclaBox-Benutzer
Wenn sie die Bemessungsgrundlage für Einfuhrumsatzsteuer und ggf. Zoll nicht selbst geeignet nachweisen können (Rechnung, Screenshot, vergleichbare Angebote), kann diese auch geschätzt werden. Das darf keine willkürliche Schätzung sein.
Einbehalten darf der Zoll die Sendung nicht.
Ich empfehle, sich ggf. direkt an den Vorsteher des Zollamtes zu wenden.
Einbehalten darf der Zoll die Sendung nicht.
Ich empfehle, sich ggf. direkt an den Vorsteher des Zollamtes zu wenden.
Kommentar
09.02.2018 | 06:35 Uhr · ReclaBoxler-7469479
Natürlich wird der Zoll die Sachen erst rausgeben, wenn die Gebühren bezahlt sind.