08.02.2018 | 14:55 Uhr · 424 Views · von Manfred Hipper

Hauptzollamt München (München)

DVD aus den USA behalten da keine Rechnung

Wollte gestern DVDs (11) am Zollamt in Hallbergmoos am Flughafen München abholen. Es sind Boxkämpfe von M. H. (1976-1986). Da ich keine Rechnung hatte, konnte oder wollte bzw. hat mir die Dame die DVDs nicht ausgehändigt und behalten. Ist das so? Darf sie das? Ihr Kollege meinte nur; da misch ich mich nicht ein, da seine Kollegin diese Sache gerade bearbeitet. Willkür oder Recht? Schliesslich bin ich dann gegangen.

Meine Forderung

11 DVDs von M. H.

Kommentar

08.02.2018 | 15:34 Uhr · ReclaBoxler-9434001

Wie wollen Sie ohne Rechnung den Wert nachweisen? Davon ist abhängig, ob Zoll- und Einfuhrgebühren fällig werden.

Kommentar

08.02.2018 | 20:55 Uhr · ReclaBox-Benutzer

Wenn sie die Bemessungsgrundlage für Einfuhrumsatzsteuer und ggf. Zoll nicht selbst geeignet nachweisen können (Rechnung, Screenshot, vergleichbare Angebote), kann diese auch geschätzt werden. Das darf keine willkürliche Schätzung sein.

Einbehalten darf der Zoll die Sendung nicht.

Ich empfehle, sich ggf. direkt an den Vorsteher des Zollamtes zu wenden.

Kommentar

09.02.2018 | 06:35 Uhr · ReclaBoxler-7469479

Natürlich wird der Zoll die Sachen erst rausgeben, wenn die Gebühren bezahlt sind.