02.09.2008 | 13:04 Uhr · 573 Views · von ReclaBoxler-3101023

1&1 (Montabaur)

14-tägiges Rückgaberecht

Am 19.08.08 habe ich telefonisch einen DSL Anschluß beantragt, den ich fristgerecht am 20.08.08 wieder gekündigt habe. Jetzt teilt mir die 1&1 mit, daß das 14-tägige Rückgaberecht nicht wirkt, weil ich den Anschluß "schnellstmöglichst" haben wollte. Die 1&1-Mitarbeiterin mit der ich am 19.08.08 telefoniert hatte, hat mir mitgeteilt, daß ich ein 14-tägiges Rückgaberecht habe. Die AGB´s waren mir am 19.08.08 nicht bekannt.

Folgende Info in den AGB´s:

Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn 1&1 mit der Ausführung der Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder Sie diese selbst veranlasst haben (z.B. wenn Sie uns mit der sofortigen Bereitstellung des DSL-Anschlusses beauftragen etc.)."

Da mir die AGB´s am 19.08.08 nicht mitgeteilt wurden, stimme ich hier nicht zu und kündige den Vertrag mit sofortiger Wirkung. 

Meine Forderung

Rücktritt vom Vertrag, Auftragsnummer 517172246

Kommentar

02.09.2008 | 18:27 Uhr · Richard Penzer

das hört sich aber sehr eigenartig an. Wegen "schnellstmöglichst" soll man nicht fristgerecht kündigen können? Was sich die Firmen manchmal so einfallen lassen, ist schon ziemlich halbseiden.

Kommentar

03.09.2008 | 06:19 Uhr · Marcus Thielen

Auch hier kann ich als Nichtjurist nur sagen: 14tägiges Widerrufsrecht ist ein GESETZ! Ich glaube nicht, dass man auf gesetzliche Regelungen verzichten kann, egal ob diese zum Vor- oder Nachteil des Einzelnen sind, allerdings ist das, wie gesagt, unfundiert!

Kommentar

09.09.2008 | 08:06 Uhr · Thomas Ulrich

§312d BGB: (3) Das Widerrufsrecht erlischt bei einer Dienstleistung auch in folgenden Fällen: [...] 2. bei einer sonstigen Dienstleistung, wenn der Unternehmer mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Verbraucher diese selbst veranlasst hat. Der bescheuertste Paragraph, den ich kenne. Raus damit aus dem Gesetz!!!

Kommentar

10.09.2008 | 06:16 Uhr · Marcus Thielen

Vielen Dank, Herr Ulrich, jetzt wissen wir bescheid. Das ist natürlich schade für ReklaBoxler-5101023 und alle, die wie ich, unwissend ebenfalls in diese "Falle" tappen oder getappt sind.