05.01.2010 | 19:58 Uhr · 1087 Views · von ReclaBoxler-7427813

Content Services Ltd. (Mannheim)

Kinder geködert?

Meine zwölf jährige Tochter hat vor einigen Wochen bei kino.to sich einen Film anschauen wollen. Durch einen einzigen Knopfdruck auf den kostenlosen Programm Adobe Flash Player, der angeblich gedownloadet werden muss, um sich den Film anschauen zu können, wurde sie geködert, und landete bei softwaresammler.de.

Nach einem einzigen O.K. Knopfdruck flatterte mir einige Tage später eine Rechnung von Content Services Ltd. ins Haus über 96,- Euro für einen Jahresabo für irgendwelche Software, die weder ich noch meine Tochter benötigen.

Ich habe unter Einhaltung der Frist per Einschreiben eigenhändig widerrufen. Die Firma ignoriert den Widerruf und schickt eine Mahnung. Daraufhin lasse ich mich von den Anwälten der deutsche-anwaltshotline.de, Rechtsbereich Internetabzocke, beraten. Content Services will jetzt auch noch den Ausweis meiner Tochter sehen, als Beweis, dass sie minderjährig ist. Ich soll laut Beratung nicht erneut antworten.

Die Firma Content Services füllt ganze Google Seiten mit Beschwerden über Internetabzocke. Es gibt sogar ein Gerichtsurteil (Urteil Landgericht Mannheim, 12.5.2009, Aktenzeichen 2 O 268/08).

Meine Forderung

Stellungnahme

Kommentar

05.01.2010 | 20:57 Uhr · Giuseppe Gorgonzola

Generell kann man sagen, wenn man beim Download von Freeware nicht auf die Seite des Herstellers (also in diesem Fall Adobe) gelinkt wird, dann ist Vorsicht geboten.

In diesem Fall weist Kino.to aber ausdrücklich darauf hin, dass die erforderlichen Flashplayer alternativ beim Hersteller bezogen werden können.

Dieser Fall steht stellvertretend dafür, meiner bekannten Forderung nach einem Internet-Führerschein Nachdruck zu verleihen. Oftmals habe ich den Eindruck, dass viele Kinder mehr über IT und Multimedia Bescheid wissen als mancher Erwachsene. Trotzdem sollten Minderjährige nicht ohne Aufsicht im Internet surfen bzw. soweit sensibilisiert sein, sich bei Downloads zumindest mal beim Aufsichtspflichtigen zu vergewissern.

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05.01.2010 | 23:07 Uhr · Martin Erich

Guten Tag,
Ihre Tochter hat GARANTIERT nicht nur auf OK geklickt, sondern auch die Adresse und ein Geburtsdatum über 18 angegeben. Das mit dem Geburtsdatum kann man ja verstehen, aber Sie müssen ihr noch einmal klar machen, dass man im Internet nirgends seine Adresse preisgeben sollte! Der Vorfall hat außerdem nichts weiter mit kino.to zu tun.

Ich rate Ihnen: Einfach eine Mail/einen Brief schicken, dass Ihre Tochter noch nicht vertragsfähig sei, weil unter 18.
Dann einfach abwarten. Keine Panik: Sie werden nach ein Paar Mahnungen, vielleicht Post von einem Inkasso Unternehmen bekommen. Auch jetzt nicht reagieren.
Erst, falls ein Gerichtsbescheid kommt, diesem widersprechen! In 99% der Fälle wollte die abzockende Seite gar nicht vor Gericht. Und die Male, wo sie doch vor Gericht gegangen sind, mussten sie eine Niederlage verbuchen.

Bei mir (nachbarschaft24.net-24 Monate Vertrag) haben die Briefe nach der Warnung, dass ich an ein Inkassounternehmen weitergereicht werde, aufgehört.

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06.01.2010 | 08:12 Uhr · ReclaBoxler-9315411

Widersprechen und auf keinen Fall zahlen. Das würde auch gelten, wenn Sie den "Vertrag" geschlossen hätten. Einfach mal googeln bzgl. des Themas.

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06.01.2010 | 12:23 Uhr · Norbert Koch

Damit Ihre Tochter nicht wieder bei solcher "Firma" landet, empfehle ich die Installation von dem Programm "COMPUTERBILD- Abzockschutz". Entweder von Google downloaden oder sich eine "Computer Bild" für 2,70 oder 3,70 EURO kaufen. Diese Version vom Abzockschutz befindet sich jetzt auf jeder CD oder DVD von dieser Zeitschrift.

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06.01.2010 | 15:02 Uhr · Igor Bersinski

Leider führt Bild nicht alle relevanten Seiten auf. Die Liste müßte auch Medusa mit dem Abzockdienst Flirtcafe enthalten. Da ist die Bildzeitung aber leider eingeknickt. Also, nicht auf die Software verlassen, sondern auf den gesunden Menschenverstand.

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06.01.2010 | 15:08 Uhr · ReclaBoxler-4514875

Besser als das Zeug von Computerblöd ist wahrscheinlich das eigene Gehirn einzuschalten und zusätzlich dieses Tool: http://www.chip.de/downloads/WOT-fuer-Firefox_32481235.html

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10.01.2010 | 14:30 Uhr · ReclaBoxler-7220818

Wer auf eine Seite geht, wo man Filme sehen kann, die aktuell im Kino laufen, ist selbst schuld. Da sagt mir doch mein Verstand schon, dass da was nicht stimmen kann.

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13.01.2010 | 21:50 Uhr · Mann Im Ohr

Ich meine mich entsinnen zu können dass die von Ihnen beschschriebene Firma einschlägig bekannt ist. ich hatte auch selbst schon mal ein Schreiben von einem Bekannten in der Hand ...
Darin werden die Leute durch den Rechtsanwalt "Olaf Tank" aufgefordert die "ausstehenden Beträge" an den rechtsanwalt selbst zu überweisen ...

Wo gibt es den so etwas?
Wird in Ihrem Fall nicht allzu anderes Abgelaufen sein.

Neben ihrer genannten Seite ist die bekannteste mit Sicherheit "opendownload.de" auch hier darf für normalerweise kostenfreie Programme gezahlt werden in dem ein Abo abgschlossen wird ...

Auf keinen Fall bezahlen und Anzeige erstatten.

MFG
Mann im Ohr

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27.01.2010 | 09:30 Uhr · ReclaBoxler-7427813

Die Firma Content Services hat - jedenfalls vorläufig - aufgehört, mir/meiner Tochter Mahnungen zu schicken, nachdem ich damit gedroht habe, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.