18.03.2010 | 09:40 Uhr · 1353 Views · von Frau S.
Vattenfall
Verschleppung von Anträgen = moderne Wegelagerei?
Die Verschleppung und Erschwerung von Anträgen scheint nicht nur bei einer Anmeldung, sondern grundsätzlich Methode bei Vattenfall zu sein.
Wir sind schon lange nicht mehr bei Vattenfall, aber zwangsläufig hat man immer noch als Netzbetreiber mit diesen Schlitzohren zu tun.
So haben wir den Stromanbieter gewechselt ~ dachten wir zumindest ~ und landen wegen nicht zu durchschauender Verschleppung für mindestens zwei Monate in der Stromersatzlieferung von Vattenfall.
Mit Schreiben (in dreifacher Ausführung), dass wir umgezogen seien oder keine Netzanmeldung vorläge, reine Erfindungen und unserer Meinung nach alles nur künstliche Verzögerungstaktik, um sich zu bereichern, denn auch bei Einhaltung der Kündigungsfristen sollte der Vorgang längst abgewickelt sein.
Das ist meiner Meinung nach ein Selbstbedienungsladen! Früher nannte man sowas Wegelagerei! Kann man sich dagegen wehren? Bei Vattenfall landet man in einer außerdem noch kostenpflichtigen nicht enden wollenden Telefonschlange.
Meine Forderung
Staatlicher Netzbetreiber
Firmenantwort
23.03.2010 | 13:55 Uhr · Vattenfall Europe Berlin AG & ...
Sehr geehrte Frau S.,
vielen Dank für Ihre Mitteilung und die Möglichkeit den Sachverhalt zu klären.
Ohne Angabe Ihrer Kundendaten bzw. Benennung der betreffenden Verbrauchsstelle ist uns eine detaillierte Stellungnahme über die genauen Hintergründe nicht möglich.
Der gesamte Lieferantenwechselprozess läuft standardisiert nach den Vorgaben der Bundesnetzagentur ab. Für die Abwicklung benötigen wir in der Regel ca. 8 bis 10 Wochen.
In § 14 Abs. 3 der Verordnung über den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen (StromNZV) geregelt, dass der neue Lieferant verpflichtet ist, dem Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen, spätestens einen Monat vor dem beabsichtigten Beginn der Lieferung, die Entnahmestellen seines neuen Kunden und den beabsichtigten Beginn der Netznutzung mitzuteilen.
Wenn unserem Verteilungsnetz elektrische Energie entnommen wird, kommt ein Versorgungsvertrag nach § 151 BGB durch konkludente Handlung, sowie nach Artikel 1 § 2 Absatz 2 der Strom GVV, zustande.
Vattenfall ist als ortsansässiges Energiedienstleistungsunternehmen verpflichtet, jeden Kunden im Versorgungsgebiet im Rahmen der Grundversorgung mit elektrischer Energie zu beliefern und dem Kunden den Vertragsabschluss unverzüglich nach Bekanntwerden schriftlich zu bestätigen. Dies erfolgt jedoch nur wenn kein anderer Stromlieferant die Belieferung angemeldet hat.
Wenn unserem Verteilungsnetz elektrische Energie entnommen wird, kommt ein Versorgungsvertrag nach § 151 BGB durch konkludente Handlung, sowie nach Artikel 1 § 2 Absatz 2 der Strom GVV, zustande.
Vattenfall ist als ortsansässiges Energiedienstleistungsunternehmen verpflichtet, jeden Kunden im Versorgungsgebiet im Rahmen der Grundversorgung mit elektrischer Energie zu beliefern und dem Kunden den Vertragsabschluss unverzüglich nach Bekanntwerden schriftlich zu bestätigen. Dies erfolgt jedoch nur, wenn für Ihre Verbrauchsstelle kein anderer Lieferant die Belieferung angemeldet hat.
Diese Grundversorgung dient Ihrem Schutz und stellt Ihre Stromversorgung sicher.
Sie können uns gerne Ihre Kundendaten gemeinsam mit Ihrer Rückrufnummer mitteilen und in welcher Zeit wir Sie erreichen können, um Ihr Anliegen telefonisch zu klären.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Serviceteam der Vattenfall Europe Kundenservice GmbH
Tel 0180 1 267 267*
Fax +4930 267 119 41 410
*3,9 Cent/Min. aus dem Festnetz der T-Com,
abweichende Preise aus anderen Festnetzen,
aus dem Mobilfunk höchstens 42 Cent/Min.
strom.berlin@vattenfall.de
www.vattenfall.de
Bitte denken Sie an die Umwelt, bevor Sie diese E-Mail drucken.
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Vattenfall Europe Kundenservice GmbH, Überseering 12, 22297 Hamburg
Amtsgericht Hamburg - HRB 105795
Geschäftsführer: Andreas Haupt, Michael Woelki