23.03.2010 | 14:38 Uhr · 375 Views · von Didie Gruel-Topf
RA Werth (Oldenburg)
Durch Verzögerung viel Vermögen verloren
Im Jahr 2005 habe ich o. g. Anwalt beauftragt, das Mandat in meinem Scheidungsfall zu übernehmen.
Er erhielt von mir alle nötigen Unterlagen. Die Scheidung im Jahr 2006 verlief völlig ohne Komplikationen.
Danach wurde es immer schwieriger, den Herren zu erreichen. Bei einem Gerichtstermin erschien er dann zu spät und mit der falschen Akte. Sämtliche Beweise wurden seinerseits nicht auf den Tisch gebracht.
Seit Anfang 2009 habe ich ihn immer wieder per Fax (wegen Beweis des Kontaktes) angeschrieben bezüglich des Zugewinns. Er sagte dann, er brauche die Unterlagen von mir, die ich ihm aber schon zu Beginn des Falles zur Verfügung gestellt hatte. Er meinte, er hätte sie nie bekommen.
Am letzten Tag vor Fristablauf rief er mich an und sagte, er müsse nun sofort den Antrag auf Offenlegung stellen. Und er meinte, ich hätte eh' keine Chance. Ich habe verneint, da ja nur wieder Kosten auf mich zukommen würden.
Ca. zwei Wochen später fand ich ein Schreiben von ihm im Briefkasten mit dem bei Gericht eingereichten Antrag. Daraufhin habe ich wieder ein Fax geschickt mit Bezug auf unser Telefonat und mitgeteilt, dass er gegen meinen Willen diesen Antrag gestellt habe und ich keine Kosten dafür übernehmen werde.
Nun habe ich letzte Woche eine Rechnung vom Amtsgericht bekommen, für die Rücknahme des o. g. Antrages. Habe daraufhin in der Kanzlei angerufen, er war nicht da, kein Rückruf. Auch mein Fax wurde bis heute nicht bantwortet, in dem ich ihn um Klärung und Übernhame der Kosten bat. Ich weiß nicht mehr weiter.
Meine Forderung
Übernahme der Kosten und Ausgleich des Verlustes
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23.03.2010 | 15:39 Uhr · So So
Allerdings können Sie auch nicht in Auftrag gegebene Leistung oder Mängelleistungen widersprechen, wobei bei Mängelleistung der Anwalt zur Nachbesserung aufgefordert werden muss. Daher ist ist eine Wechsel zu einem anderen Anwalt auch zweckmäßig, wobei Sie einen Anwalt nehmen sollten, der nicht im Umkreis von 50 km seinen Sitz hat. Die Anwälte kennen sich und geben sich untereinander hinter den Gerichtstüren die Hand und freuen sich, wenn sich die Mandanten streiten.
Gut, Sie werden wegen der Kosten des nächsten Anwaltes stönen. Jede Scheidung, bei denen Anwälte eingeschaltet werden, macht alle Beteiligten sowieso arm. Jeder Beteiligte wird aufgehetzt und muss wegen jeder Verhaltensweise des Ex zum Anwalt.
Hinweis: Ich selber hatte nur Scheidungsanwaltskosten (Beratung DM 250,--). Der "ehrliche" Anwalt sagte nach einer Stunde Beratung: "Seien Sie doch froh, dass Sie die Frau nach 27 Jahren Ehe los sind."
Das war die Gehirnwäsche für mich. Ich habe die Frau in die tiefste Sch... fallen lassen. Gut, ich bin auch ein Kind losgeworden.
Wenn das Kind selber ein gewisses Erfahrungsalter hat, wird die Rache gegen die Mutter kommen.
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23.03.2010 | 15:55 Uhr · SOwieDU
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23.03.2010 | 16:09 Uhr · Kein Jeck
Im nachfolgenden Clinch mit der gegnerischen Versicherung ließ die Kommunikation mit dem RA sehr zu wünschen übrig, nach über einem Jahr folgte das Strafverfahren, die Regulierung meines Schadens und Schmerzengeldes liess weiter auf sich warten. Nachdem der Anwalt zuletzt nach zwei Anschreiben (letzteres mit Einschreiben + Rückschein) nicht antwortete, schrieb ich an die RA Kammer Frankfurt/M. Wohlgemerkt: es ging dabei nicht um die Sache, sondern um die (Nicht)Kommunikation meines Anwaltes. Dessen letztes Schreiben an mich lag über neun(!) Monate zurück, auf zwischenzeitliche Anfragen keine Reaktion. nach ca. sechs Wochen erhielt ich die Antwort der RA Kammer, dass man "kein Fehlverhalten unseres Mitgliedes feststellen könne..." Ergo ist es üblich, dass Anwälte ihren Klienten nicht mehr antworten (wahrscheinlich ist das erst ab einem gewissen Streitwert interessant, da dann das Honorar entsprechend ausfällt)!
Ein anderer Anwalt erledigte das ganze dann in ca. sechs Wochen zu meiner Zufriedenheit!
Zur RA Kammer Frankfurt kann ich nur sagen: "Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus."
Vielleicht haben Sie ja Glück...
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23.03.2010 | 17:04 Uhr · So So
Nachdem ich der Rechtsschutz erklärte, dass der Rechtschutz mehrere Tausend Euro Prozesskosten erspart wurden, wurde das Pauschalhonorar schließlich erstattet.
Die jungen Anwälte haben gegenüber den "alten Hasen" nichts zu tun. Die finden keinen Job und suchen händeringend Arbeit. Die jungen Anwälte haben zwar wenig Erfahrung; aber die Haftung sitzt denen im Nacken. Daher informieren die sich über die Rechtslage sehr sorgfältig.
Sie sehen das doch auch in der Politik. Die streiten doch wegen jedem "Dreck" auf Kosten der Steuerzahler. Da sitzen neue junge Anwälte dahinter, die was zeigen wollen. Und angeblich machen die die Arbeit auch fast kostenlos, um sich ersteinmal einen Namen zu machen.
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08.04.2010 | 13:32 Uhr · ReclaBoxler-4484941
wollte mal den Verlauf berichten. Die Anwaltskammer wird aufgrund meiner Beschwerde nichts unternehmen. Ganz toll. Nun bleibt mir nichts anderes übrig, als Klage gegen ihn einzureichen. Von ihm selber bisher immer noch überhaupt keine Reaktion.
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21.04.2010 | 10:32 Uhr · ReclaBoxler-3484941
Habe meinem Anwalt eine letzte Frist bis zum 23.04.2010 gesetzt. Bis heute noch keinerlei Reaktion. Werde am Montag beim Ministerium und bei "Bild kämpft für Sie" meinen Fall vorlegen. Vielleicht passiert dann ja mal was.
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05.08.2010 | 09:43 Uhr · ReclaBoxler-4484941