01.04.2010 | 08:54 Uhr · 1333 Views · von Wolfgang Neumann

Segmüller (Weiterstadt)

Küchen-Herdplatte wird nicht ausgetauscht

Als wir die Küche bestellten war mit dem Berater Herr A. vereinbart worden, dass ich eine Herdplatte mit Sensor Bedienfeld bekomme, da sagte er mir fest zu, er sagte wir schieben es raus bis wir eine in der Fundgrube haben, dann können wir die Herdplatte austauschen.

Ich war jetzt schon mindestens 4x dort und muss mich verarschen lassen, dass kann nicht sein. Jedes Mal muss ich etwas dazu kaufen für die Küche. Ich rief schon 2 Wochen an bei der Küchenabteilung aber Herr A. rufte nicht zurück, heute war ich wieder dort, fand eine Herdplatte, aber Herr Anlauf wollte natürlich wieder 600 Euro!!!

Dann kommt noch ein schreiben, ich soll Lagergebühren bezahlen, davon sagte mir keiner etwas. Herr A. hat ja seine Provision und muss sich ja wohl nicht mehr rumärgern mit den Kunden. Wenn jetzt nichts mehr von Ihnen kommt, werde ich einen Rechtsanwalt beauftragen, meinen Fall zu übernehmen und vom Vertrag zurücktreten. Diese Hertplatte solte 1 zu 1 eingetauscht werden

Meine Forderung

Eine Neff Sensorplatte ohne Bedienknöpfe die TT1599 und keine Lagergebühr

Firmenantwort

14.04.2010 | 19:17 Uhr · Einrichtungshaus Segmüller

Vorab: Die Angelegenheit konnte bereits letzte Woche zur Zufriedenheit des Kunden geregelt werden.

Lagergebühren: Werden immer erst dann fällig, wenn sich der ursprünglich vereinbarte Liefertermin - wie in diesem Falle - aufgrund verschiedener Terminverschiebungen des Kunden um mehrere Wochen verzögert. Inzwischen ist ein Liefertermin fest vereinbart, sodaß auf die Berechnung von Lagergebühren in diesem Falle aus Kulanz verzichtet wurde.

Bedienfeld: Es war uns möglich, dem Kunden sein gewünschtes Bedienfeld nun doch zukommen zu lassen. Dies haben wir zu einem absoluten Kulanzpreis getan. Der normale Aufpreis zwischen dem ursprünglich erworbenen Bedienfeld und dem jetzt gewählten Bedienfeld beträgt ca. 600.- Euro. Leider haben wir allerdings keinerlei Einfluß darauf, ob nun gerade das bestimmte, gewünschte Bedienfeld als sog. Rücklauf zum Abverkauf in unseren Schnäppchenmarkt kommt. Daher konnten wir dies auch nicht beim Kauf fest zusagen.

Zukauf: Grundsätzlich muss nichts nachträglich zugekauft und bezahlt werden, außer wenn wie diesem Falle Veränderungen auf Wunsch des Kunden durchgeführt wurden, die einen Mehrpreis zur ursprünglichen, verkauften Küchenplanung darstellen.