28.04.2010 | 16:12 Uhr · 7212 Views · von ReclaBoxler-7439254
NATURSTROM AG/NaturStromHandel GmbH (Düsseldorf )
Wo bleibt unsere endgültige Auftragsbestätigung?
Am 17.03.2010 haben wir uns entschieden, zukünftig Strom von der NATURSTROM AG/NaturStromHandel GmbH zu beziehen. Mit Schreiben vom 19.03.2010 wurde als voraussichtlicher Lieferbeginn der 01.05.2010 angekündigt. Da unser bisheriger Vertrag bei der LichtBlick AG vom neuen Anbieter zum 30.04.2010 gekündigt worden ist, gehen wir davon aus, dass es bzgl. Lieferbeginn beim genannten Datum bleibt.
Wir lehnen es ab, zum teuren Grundversorgungstarif der E.ON edis AG abgerechnet zu werden, und bitten endlich um eine endgültige Bestätigung!
Als Kunde interessieren uns internen Prozesse und Abläufe nicht. Sechs Wochen sollten ein ausreichender Zeitraum sein, um die Anmeldungsbestätigung beim zuständigen Netzbetreiber zu erwirken.
Bisher warten wir allerdings noch immer auf eine Reaktion der Kundenbetreuung. E-Mails sowie Fax blieben bisher unbeantwortet. Wir können diesen Anbieter daher nicht weiterempfehlen. Null Kundenservice!
Für den Fall, dass eine Strombelieferung durch die NATURSTROM AG/NaturStromHandel GmbH erst nach dem 01.05.2010 erfolgt, werden wir selbstverständlich Schadensersatz für die entstandenen Mehrkosten der Ersatzversorgung geltend machen.
Meine Forderung
Auftragsbestätigung des Lieferbeginns zum 01. 05. 2010 bzw. Zusage der vollständigen Übernahme von anfallenden Mehrkosten aufgrund des Grundversorgungstarifs
Firmenantwort
07.05.2010 | 13:30 Uhr · NaturStromHandel GmbH
Sehr geehrter Herr Greiser,
wir bedauern sehr, dass Sie mit unserem Service, der erst kürzlich vom Deutschen Institut für Service-Qualität zum branchenbesten gekürt wurde, unzufrieden sind.
Zur Erläuterung: Naturstrom hat schlicht keine Möglichkeit Ihnen eine feste Terminzusage für die Strombelieferung zu nennen, solange hierzu keine Bestätigung Ihres Netzbetreibers (E.ON edis AG) vorliegt. Naturstrom zahlt an Ihren Netzbetreiber eine Art Miete dafür, dass wir sein Netz zur Durchleitung unseres Ökostroms nutzen dürfen. Liegt uns hierzu keine eindeutige Genehmigung vor, dürfen wir keine feste Zusage machen.
Der Netzbetreiber (Eon) ist verpflichtet allgemeine Systemstandards auf Forderung der Bundesnetzagentur anzupassen. Dabei ist es offenbar zu technischen Problemen gekommen, die wir nicht weiter einsehen und in keiner Weise beeinflussen können.
Als Konsequenz erhielt Naturstrom keine Bestätigung für Ihren Belieferungstermin. Entsprechend konnten wir Ihnen den Termin nicht fest zusagen.
Nicht Naturstrom, sondern die Verzögerung seitens des Netzbetreibers ist also der Grund dafür, dass wir Ihnen noch keinen Termin garantieren, sondern lediglich eine Vermutung aussprechen konnten. Es handelt sich nicht um interne Abläufe, die hier versagen, sondern um Probleme außerhalb unseres Handlungsspielraums.
Wir bedauern, Ihnen diese Tatsache in den E-Mails vom 3.5. und 4.5. nicht eindeutig verständlich gemacht zu haben. Möglicherweise wurde hier ein zu hohes Maß an Kenntnis der prozessbedingten Abläufe voraus gesetzt. Außerdem hoffen wir auf eine baldige Zusage des Netzbetreibers, damit wir Ihren Belieferungsbeginn schnellstmöglich bestätigen und Sie als Neukunden begrüßen können.
Mit freundlichen Grüße,
Doris Liermann
(Leiterin Kundenservice)
2. Antwort vom 12. Mai 2005Sehr geehrter Herr Greiser,
auch auf eine erneute Nachfrage bei Ihrem Netzbetreiber wurde uns mitgeteilt, dass wir Ihnen nach wie vor keinen festen Liefertermin nennen können. Wie bereits oben erläutert, haben wir keinen Einfluss auf diesen Prozess. Bei Änderungen informieren wir Sie selbstverständlich umgehend.
Dass die Situation für Sie unbefriedigend ist, können wir nachvollziehen. Wir hoffen, dass ebenso nachvollziehbar wurde, wieso naturstrom keine Verantwortung hierfür zu tragen hat und auch keine Möglichkeit sieht, den Prozess zu beschleunigen.
Mit freundlichen Grüßen,
Doris Liermann
(Leiterin Kundenservice)
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