25.05.2010 | 13:56 Uhr · 713 Views · von Conni Hahn

Gethandy GmbH (Barsinghausen)

Handy 2x erfolglos repariert

Wir haben bei gethandy ein Motorola Z8 bestellt. Leider hatte es von Anfang an Ausfälle, Abstürze und ließ sich auch oft nur durch Aus- und Einbauen des Akkus wieder ins Leben rufen. Zweimal haben wir nach dem Kauf das Handy zur Reparatur eingeschickt.

Das ging bei gethandy schnell, kostenlos und freundlich.

Jedoch haben wir das Problem immer noch. Abstürze und Ausschalten aus dem Betrieb ohne Ende.

Ich habe jetzt geschrieben per Einschreiben, dass wir das Recht haben nach BGB nun vom Kauf zurückzutreten.

Man antwortete mir mehrmals freundlich aber bestimmt per E-Mail, man könne nur eine Wandlung beantragen bei Vodafone, eine Rückzahlung des Geldes sei unmöglich.

Das BGB besagt aber etwas völlig anderes. (§§ 437, 439,440 BGB)

Meine Forderung

Rückzahlung des Kaufpreises

Firmenantwort

25.06.2010 | 17:51 Uhr · Gethandy GmbH

Wir sind mit der Kundin in Kontakt getreten und haben versucht zu erklären, dass man einen Sondertausch nicht 1: 1 machen kann, dass Handy wird zum Hersteller geschickt, dort geprüft. Im Anschluss daran sucht sich der Kunde ein neues Mobiltelefon aus. Die Höhe der Zuzahlung richtet sich nach dem gewünschtem Gerät. Für Rückfragen sind wir sehr gerne bereit.

Kommentar

02.06.2010 | 17:59 Uhr · Conni Hahn

Die Firma bleibt dabei, nur eine Wandlung kann beantragt werden, mein Recht auf Rücktritt wird mir verneint.

Kommentar

26.06.2010 | 13:36 Uhr · Conni Hahn

Ich habe nach dem BGB das Recht, wenn zwei Reparaturen erfolglos waren, vom Kauf zurückzutreten. Das fordere ich hiermit ein. Das Handy funktioniert immer noch nicht einwandfrei.
Von einem, was auch immer bedeutenden, Sondertausch war nie die Rede. Warum darf ich nur tauschen?

Kommentar

30.06.2010 | 17:36 Uhr · Conni Hahn

Die Firma will nach zweiter erfolgloser Reparatur nicht , dass ich vom Kauf zurücktrete. Sie will nur gegen Ware tauschen.

Kommentar

07.07.2010 | 19:18 Uhr · Conni Hahn

Schade... so wird man um sein Recht gebracht.

Kommentar

29.07.2010 | 09:12 Uhr · Conni Hahn

Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst.

Kommentar

28.08.2010 | 13:19 Uhr · Conni Hahn

Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst.