08.01.2009 | 09:13 Uhr · 331 Views · von ReclaBoxler-9031185

Deutsches Patent- und Markenamt (München)

Bewusste Irreführung durch das Markenamt?

Wir haben gemäß aller gesetzlichen Bestimmungen und Vorgaben beim Deutschen Patent- und Markenamt alle nötigen Formulare und Anträge eingereicht, um eine geschützte Bild-Text-Marke eintragen zu lassen.

Hierbei handelt es sich um ein in unserer Firma hergestelltes Produkt.

Das Deutsche Patent- und Markenamt forderte uns daraufhin schriftlich auf, lediglich nachträglich noch die Farben des Bildes näher zu erläutern, um die Marke eintragen lassen zu können. Dies holten wir umgehend schriftlich nach.

Nach einigen Wochen Bearbeitungsdauer erhielten wir nun den schriftlichen Hinweis, dass der Name so nicht als Marke genutzt werden kann. Eine Rücksprache mit der zuständigen Sachbearbeiterin ergab:

Zitat: "Nachträglich können Sie den Namen jetzt natürlich nicht mehr ändern, auch wenn noch kein abschlägiger Bescheid vorliegt. Wir lehnen das sowieso ab. Das war nur schon mal ein Hinweis auf eine mögliche Ablehnung. Das Geld für die Eintragung ist aber trotzdem fällig."

Wir als Verbraucher haben also alle Anträge ausgefüllt, 300 EURO gezahlt, eine Farbbestimmung auf Wunsch nachgereicht und erhalten vom Staat nichts dafür, weil sämtliche Korrekturen zwar möglich sind - ABER nicht angenommen werden von diesem Amt.

Für uns nennt sich das Irreführung unter einem staatlichen Deckmantel.

Meine Forderung

Wir fordern die Möglichkeit und Anerkennung der Korrektur vor dem abschlägigen Bescheid!

Kommentar

08.01.2009 | 10:39 Uhr · Martin Kenter

typischer Fall von Beamtenlogik. Man müßte für die Staatsdiener einen obligatorischen "Normalisierungstag" einführen. Z.B. 1 x pro Woche in einem Kiosk arbeiten, damit die sich immer mal wieder ans normale Denken gewöhnen.

Kommentar

11.01.2009 | 10:44 Uhr · Hans Albern

Warum haben Sie sich nicht durch einen Patentanwalt beraten lassen? Bei den (mit Recht) sehr umfangreichen Vorschriften würde ich mir das als "Laie" nicht selber aufhalsen. Man sieht ja dann leider in Ihrem Fall, was dabei herauskommen kann. Am falschen Ende sparen kann teuer werden.

Kommentar

12.01.2009 | 11:38 Uhr · Verfasser

Ein Fachanwalt wurde nicht beauftragt, da eine sogenannte Beratung durch diese öffentliche Stelle stattfand. Letztendlich durften wir uns im letzten Gespräch noch anhören Zitat: "Sehen sie, da haben sie sogar noch Geld gespart. Wenn sie wüssten wie viele Anträge von Anwälten abgelehnt werden, wären sie jetzt froh keinen beauftragt zu haben."