28.05.2010 | 13:39 Uhr · 2575 Views · von Gerhard Rudolf Reiner
HDI-Gerling Versicherung (Stuttgart)
HDI-Gerling besteht auf Doppelversicherung
Seit vielen Jahren war ich bei Gerling (jetzt HDI-Gerling) hausrat-versichert.
Wegen einer längeren Auslandsreise wollte ich die Diebstahlversicherung auf meinen Hausrat im Wohnwagen ausdehnen. Das macht HDI-Gerling aber nicht, sondern nur Signal-Iduna.
Daher habe ich höflich gebeten, meinen Vertrag einvernehmlich zum regulären Vertragsende auslaufen zu lassen, obwohl ich die förmliche Kündigung nach 3 Jahren um 6 Tage verpasst hatte. Ich habe bei Signal-Iduna abgeschlossen und wollte nicht doppelt versichert sein.
Antwort HDI-Gerling: NJET. "Eine Kündigung ist immer nur ... unter Beachtung der dreimonatigen Kündigungsfrist möglich".
Sturheit ist eben auch ein Geschäftsprinzip!
Meine Forderung
Verzicht auf die läppische Fristen-Einrede
Firmenantwort
24.06.2010 | 09:39 Uhr · HDI-Gerling Firmen und Privat ...
Sehr geehrter Herr Reiner,
dem Vertrag liegen die Allgemeinen Hausratversicherungsbedingungen zugrunde. Das Vertragsverhältnis kann von beiden Vertragsparteien gem. § 20 dieser Bedingungen zum Vertragsablauf rechtswirksam gekündigt werden. Das Kündigungsschreiben muss der jeweils anderen Vertragspartei spätestens drei Monate vor Ablauftermin zugegangen sein.
Rechtsgeschäfte unterliegen grundsätzlichen Regularien, die von den Vertragsparteien einzuhalten sind. Nur so kann Rechtssicherheit für alle an diesem Geschäft Beteiligten gewährleistet werden. Das gilt im Rahmen eines Versicherungsvertrages für die Obliegenheiten des Versicherungsnehmers genauso wie für die Leistungen, die der Versicherer im Fall eines Schadens zu erbringen hat.
In diesem konkreten Fall liegt inzwischen eine rechtswirksame Kündigung zum Vertragsablauf 2011 vor. Diese wurde von uns bestätigt.
Mit freundlichen Grüßen
Manuela von Bredow
HDI-Gerling Firmen und Privat Versicherung AG
Leitung Marketing