27.08.2010 | 17:11 Uhr · 2034 Views · von Paul Klee

Stadtwerke Flensburg GmbH (Flensburg)

Kundenservicewüste

Ich bin Kunde o. g. Stromversorgers! Im Sommer teilte man mir per Email mit, dass es neue AGB gäbe, und ich hätte eine gewisse Frist, um dem zuzustimmen oder den Versorger zu wechseln oder zum Grundversorger zurückzukehren.

Ich fragte beim Kundenservice nach, was sich für mich im Detail ändern würde. Der Kundenservice war drei Wochen lang nicht in der Lage, mir die Konsequenzen der neuen AGB zu verdeutlichen. Daraufhin habe ich gekündigt, woraufhin man mir mitteilte, ich könne erst zum übernächsten Monat zu einem neuen Versorger wechseln. Da sich das schwierig gestaltete wg. der Übergangsfristen, zog ich meine Kündigung zurück.

Ende August bekam ich eine Mahnung mit einer Mahngebühr von 5 € wg. einer seit 14 Tagen überfälligen Rechnung, die ich am gleichen Tag bezahlt hatte, wie das Ausstellungsdatum der Mahnung. Ich teilte denen meinen Widerspruch zu der Mahnung incl. der Kosten mit, weil ich der Meinung bin, eine schlichte Zahlungserinnerung hätte es auch getan, zumal die auch per Email hätte erfolgen können, wie die Korrespondenz vorher auch, woraufhin mir dieser Kundenservice den Versorgungsvertrag per Email gekündigt hat. Die Begründung: Ich könne wohl meinen Zahlungsverpflichtungen nur unter großem Arbeitsaufwand für die Stadtwerke nachkommen. Peng.

Es ist absolut unerträglich, wie man sich als Kunde behandeln lassen muss. Ich erwarte eine Entschuldigung!

Meine Forderung

Eine Entschuldigung

Firmenantwort

14.09.2010 | 07:55 Uhr · Stadtwerke Flensburg GmbH

Es tut uns leid, dass dieser Kunde mit dem Service der Stadtwerke Flensburg nicht zufrieden ist. Dies entspricht nicht unserem eigenen Serviceverständnis und unseren hohen Qualitätsstandard im Service.

Die Zufriedenheit unserer Kunden mit dem Service wird immer wieder durch unabhängige Untersuchungen belegt:
Im aktuellen Vergleich überregionaler Stromanbieter des renommierten Handelsblattes belegen die Stadtwerke Flensburg den 1. Platz! Bewertet wurden Preis und Service. Besonders der gute Service war der ausschlaggebende Grund für das hervorragende Abschneiden. Im Original-Ton des Handelsblatts heißt es: „ Die DISQ-Tester lobten vor allem den Kontakt per E-Mail (mit den Stadtwerken). Im Schnitt wurden Fragen in weniger als sieben Stunden beantwortet. Über alle Unternehmen hinweg hatte es im Durchschnitt über 40 Stunden lang gedauert. “ Weiter heißt es: „ Zudem sei die Internetseite intuitiv und übersichtlich. Am Telefon seien die Berater sehr verständlich und glaubwürdig gewesen. “

Unabhängig davon möchten wir aber gern zu unserer Handlungsweise Stellung nehmen.

Der Kunde hat die AGB selbst erhalten und im Anschreiben Hinweise dazu bekommen, welche Punkte der AGB sich im Einzelnen geändert haben. Die wichtigste Änderung wurde im Anschreiben ausführlicher erläutert.

Zu den Kündigungsfristen: Hier handelt es sich um die im Vertrag festgelegten üblichen Kündigungsfristen. Aus welchen Grund sich der Übergang dadurch schwierig gestaltet, können wir nicht beurteilen.

Zum Thema "Mahnung" möchten wir an dieser Stelle keine Stellung nehmen, da es sich bei dem gesamten Vorgang und der Vertragshistorie um sensible Kundendaten handelt, die wir nicht auf einer öffentlichen Pattform diskutieren möchten. Das ist sicher auch im Sinne des Kunden.