22.09.2010 | 13:43 Uhr · 1368 Views · von ReclaBoxler-1633866

MÜNCHENER VEREIN AG (München)

Verweigerung des Krankentagegeldes

Ich liege seit Monaten flach. Die Münchner Verein Krankenversicherung (eine PKV) macht seit Anfang des Jahres Probleme mit meinem Krankentagegeld. Erst war ich angeblich überversichert, weil ich aus der Arbeitslosigkeit heraus krank wurde, jetzt will die Versicherung gar nicht mehr zahlen, weil ich doch von meiner Rente leben könnte.

Ich bekomme eine kleine berufsständische Berufsunfähigkeitsrente, weil ich meinen Beruf aufgeben musste. Diese "Rente" würde gerade mal ausreichen, meine KV zu bezahlen. Also dürfte ich nach dem Willen meiner PKV unter der Brücke verhungern.

Darüber hinaus will die MV noch 40000 Euro von mir zurück. Erste Beschwerden fruchteten nichts - auf meine Argumente wurde erst gar nicht eingegangen.

Meine Forderung

Stellungnahme

Firmenantwort

28.09.2010 | 08:21 Uhr · MÜNCHENER VEREIN

Dem geschilderten Vorgang liegt ein komplexer Sachverhalt zugrunde, der ohne Nennung von persönlichen Umständen nicht verständlich dargestellt werden könnte. Wir haben uns daher entschlossen, die angesprochene Problematik direkt mit Ihnen zu klären, zumal Sie sich parallel zu der Beschwerde auf ReclaBox auch direkt an uns gewandt haben.

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22.09.2010 | 14:58 Uhr · ReclaBoxler-5019220

Holen Sie sich so schnell es geht Hilfe beim VdK. Die zuständige Zweigstelle finden Sie unter www.vdk.de.

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22.09.2010 | 15:42 Uhr · Skyline

Ich würde Ihnen auf jeden Fall raten, einen Anwalt zu kontaktieren. Zusätzlich ist es ratsam, den Verbraucherschutz zu kontaktieren. Leider kam man solche Belange schwer über Kulanz oder Vergleichbares regeln, da es hier um viel Geld geht.

Lassen Sie den Vorfall von Experten prüfen. Sollte sich herausstellen, dass Sie wirklich im Recht sind, empfehle ich als Druckmittel die Medien. sat 1 mit akte2010 wäre als Beispiel zu nennen.

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22.09.2010 | 16:52 Uhr · X. 99

@ReclaBoxler-5319854

Das ist so nicht richtig. Wenn man eine gewisse Zeit privat versichert war, kann man NICHT mehr zurück in die gesetzliche Versicherung. Auch NICHT, wenn man arbeitslos wird. Dann zahlt das Arbeitsamt einen Teil der Versicherung und den Rest muss man selber zahlen. Deswegen gibt es jetzt auch diesen neuen, günstigen Basistarif für Privatversicherte.
Wurde der Beitrag allerdings nicht gezahlt und Ihre Versicherung ist nicht mehr gültig, dann müssen Sie auch nichts zahlen.

Das Ganze klingt jetzt irgendwie nach Eigenverschulden und dann diesen Beitrag mit fehlenden Informationen auch noch hoch zu bewerten, ist schon irgendwie unverschämt. Das sollte doch erstmal genauer geschrieben werden, denn so kann es alles bedeuten!

Meine Forderung: Beitrag um fehlende Informationen ergänzen, denn ich denke, da fehlt noch eine ganze Menge.

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22.09.2010 | 17:27 Uhr · ReclaBoxler-1633866

So einfach gehts mit der GKV auch nicht: bei der Arbeitsagentur wurde ich ausdrücklich gefragt, ob ich meine PKV beibehalten wolle. Entsprechend wurde der AA-Zuschuss auch direkt an die PKV überwiesen.
Zudem hatte ich mit Verweis auf meine Arbeitslosigkeit widerspruchslos auch einige Tarife umgestellt - in München war also meine (nicht-) Beschäftigungslage von Anfang an bekannt.

Danke für den Tipp mit akte 2010 - ich hatte allerdings eher an wiso gedacht.

an x.99: Beiträge wurden regelmäßig und in voller Höhe gezahlt.

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01.10.2010 | 10:28 Uhr · ReclaBoxler-1633866

Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst.

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16.11.2010 | 07:17 Uhr · ReclaBoxler-1633866

Ist mit Hilfe des Ombudsmanns in der Bearbeitung.