27.09.2010 | 16:13 Uhr · 1903 Views · von Klaus Joachim Heinzelmann
energieGUT GmbH (Aachen)
EnergieGUT will keine Sparprämie bei Anbieterwechsel zahlen
Dieses Jahr ist mein erstes Vertragsjahr bei energieGUT. Ich habe ca 10% weniger Strom als im Vorjahr verbraucht. Deswegen steht mir im "Hallo Spar!" Tarif, den ich nutze, eine Sparprämie zu.
Ablesung wird der 30.9.2010 sein. Ich bin nicht umgezogen. Meine Vorjahresrechnung eines anderen Stromanbieters ist mir letzte Woche zugegangen. Ich habe bei energieGUT angefragt, ob sie zur Berechnung der Sparprämie diese Vorjahresrechnung benötigen. Sie schreiben, dass diese Rechnung nicht berücksichtigt werden kann.
Davon war bei der Anmeldung nicht die Rede. Der Vorjahresverbrauch wurde bei der Anmeldung angegeben. Wegen eines angeblich automatisierten Prozesses könne die Rechnung nicht nachgetragen werden.
Die Mail von energieGUT: Gerne würden wir Ihren Wunsch, die Angaben zur Vorjahresrechnung nachzutragen, erfüllen. Da es sich bei der Anmeldung unter um einen automatisierten Prozess handelt, ist ein manuelles Eingreifen unserer Mitarbeiter leider nicht möglich. www.energieGUT.de Zu Ihrer Erklärung: Zur Erstellung einer Jahres-/Endrechnung greift unser System auf die ursprünglichen Daten Ihrer Anmeldung zurück. Das bedeutet, dass ein manueller Nachtrag nicht berücksichtigt wird. Da Sie bei Ihrer Anmeldung keine Vorjahresrechnung vermerkt haben, kann ein manueller Nachtrag leider nicht berücksichtigt werden. Sie können erst im zweiten Vertragsjahr von einer Sparprämie profitieren."
energieGUT gibt also Versprechen, die es im ersten Vertragsjahr nicht bereit ist, einzulösen.
Meine Forderung
Wie versprochen die Berücksichtigung der Vorjahresrechnug zur Ermittlung der Sparprämie
Firmenantwort
29.09.2010 | 14:40 Uhr · EnergieGUT GmbH
Sehr geehrter Herr Heinzelmann,
gerne gehen wir auf Ihre Beschwerde ein und möchten dem Vorwurf, dass wir uns nicht an unsere Versprechen halten, widersprechen.
Sie haben sich am 01.04.2009 für eine Belieferung durch energieGUT zum 01.10.2009 angemeldet. In Ihrer Anmeldung haben Sie unter dem Punkt "Angaben zum Vorjahresverbrauch" einen Verbrauch von 5298 kWh für den Zeitraum 01.10.2007 bis 30.09.2008 angegeben.
Diese Menge wird bei der Erstellung Ihrer Jahresrechnung als Referenz für die Berechnung Ihrer Sparprämie herangezogen.
Ob Sie eine Sparprämie erhalten, kann demnach erst ermittelt werden, nachdem Ihre aktuelle Jahresrechnung zum 31.10.2010 erstellt wurde.
Wir weisen in unserem Anmeldeformular ausdrücklich darauf hin, dass wir keine nachträglich eingereichten Rechnungen berücksichtigen können. In Ihrem Fall ist dieser Fakt allerdings nicht von Bedeutung, da Sie die Angaben ausgefüllt haben.
Aus Ihrer Anfrage an unser Unternehmen ist möglicherweise nicht deutlich hervorgegangen, dass Sie die Angaben bereits bei Ihrer Anmeldung getätigt haben. Unter der Annahme, dass Sie nach fast einem Jahr die Rechnung nachreichen möchten, wurde Ihnen daher geantwortet, dass Sie keine Prämie erhalten können. Da Sie dieses Missverständnis verärgert hat, können wir uns hierfür nur bei Ihnen entschuldigen.
Bitte teilen Sie uns zum Ende dieses Monats Ihren Zählerstand mit, damit wir Ihre Rechnung - inklusive einer möglichen Sparprämie - erstellen können.
Freundliche Grüße sendet Ihnen
Ihr Team von energieGUT
energieGUT GmbH
Lombardenstraße 26
D-52070 Aachen