06.12.2010 | 10:36 Uhr · 540 Views · von Fotis Venes

Einrichtungshaus Weber GmbH & Co. KG (Herxheim )

Falscher Preis auf Prospekt

Am 04.11.10 habe ich beim Weber Möbelhaus angerufen, ob der Artikel (zu dem Preis) noch vorhanden ist. Nach positiver Antwort bin ich hingefahren, um herauszufinden, dass es um einen Irrtum handelte. Der Artikel kostete nicht mehr 19,90, sondern 89,90 €. Es handelt sich um ein Sitzkissen.

Meine Forderung

Gutschein über die Differenz

Kommentar

06.12.2010 | 10:47 Uhr · ReclaBoxler-4213918

Auf den Prospekten egal welcher Werbung ist eigentlich immer ein Hinweis, dass es sich um eine unverbindliche Preisempfehlung handelt bzw. ein Irrtum möglich ist. Deshalb ist deine Forderung doch ziemlich überzogen. Wenn du einen Gutschein über vielleicht höchstens ein paar Euro gefordert hättest, für die Fahrtkosten, da du ja nur hingefahren bist, weil dir der Preis am Telefon nicht als falsch erklärt wurde, dann könnt ich das nachvollziehen. Aber einen Gutschein über die Differenz zu fordern, ist ziemlich übertrieben.

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06.12.2010 | 13:46 Uhr · ReclaBoxler-1719910

Google mal nach invitatio ad offerendum.

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06.12.2010 | 14:05 Uhr · Der Moralapostel

@Fotis Venes: Aller Wahrscheinlichkeit nach war das wohl ein Druckfehler. In Prospekten sichert man sich für solche Fälle mit der Klausel "Irrtümer vorbehalten" o. ä. ab.

Maßgeblich ist das Angebot (Antrag + Annahme), was Ihnen an der Kasse gemacht wird. Sagen Sie dann 'Nein', kommt kein Kaufvertrag zustande.
So einfach ist das, und nix da mit so'n Quatsch wie Gutschein!

Brrrrrrrrrr, #-{

Kommentar

27.12.2010 | 11:29 Uhr · Fotis Venes

Keine Reaktion seitens Weber Möbelhaus.