01.02.2011 | 14:16 Uhr · 536 Views · von Remo Kirsch
Webtains GmbH (Eisenach )
Kochrezepte Sammlung nicht als kostenpflichtig ersichtlich
Bei der Anmeldung auf der Seite Kochrezepte-Sammlung am 25.06.10 konnte man nicht erkennen, dass es sich um ein kostenpflichtiges Abo handelt. Es wies nichts darauf hin. Als dann am 15.07.10 eine Zahlungserinnerung von webtains eintraf (keine Rechnung), wurde ich stutzig.
Ich schaute mir die Seite noch einmal genau an und man konnte nur in den kleingedruckten AGBs lesen, dass dies kostenpflichtig ist. Da dies eine unzureichende Preisinformation ist, fehlt ein wirksamer Vertragsabschluss zu den behaupteten Konditionen. Es ist von mir lediglich eine kostenlose Nutzung gewollt.
Ich widersprach der Zahlungsaufforderung und erhielt mehrere Mahnungen bis hin zu einem Schreiben der Deutschen Zentral Inkasso GmbH. Dies scheint ja laut Verbraucherzentrale Methode von webtains zu sein.
Inzwischen wurde die Internetseite der Kochrezepte-Sammlung umgestaltet, so dass man gleich sieht, es ist kostenpflichtig. So kann man nicht reingelegt werden.
Meine Forderung
Stornierung der Rechnung RE01-113318 und des Abos
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01.02.2011 | 14:33 Uhr · Andre
Die ändern ihre Seite immer wieder. Nur um die Leute zu täuschen.
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01.02.2011 | 15:00 Uhr · Der Moralapostel
Außerdem müssen Sie ja auch bereitwillig Ihre Daten angegeben haben, wenn Ihnen schon Zahlungserinnerungen zugestellt werden. Wozu braucht man denn Ihre Adresse, wenn man Ihnen quasi etwas schenken will?
Schon echt blauäugig, wie Sie durch die Welt gehen.
Brrrrrrrrrrrrrr, #-{
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01.02.2011 | 15:43 Uhr · Andre
Schlaumeier sind hier unterwegs.
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01.02.2011 | 15:58 Uhr · Andre
Die Verbraucherzentrale warnt vor der Firma. So viel zur Seriosität der Firma. Der Moralapostel schlägt sich ja gerne auf die Seite der Abzocker.
Man sollte erst mal überlegen, was man jemanden Betroffenen vorwirft.
Und dem Betroffenen rate ich an, die Browsererweiterung "WOT" zu installieren, welche vor Seiten warnt, die nicht seriös sind.
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01.02.2011 | 16:39 Uhr · ReclaBoxler-3216258
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01.02.2011 | 19:44 Uhr · Selber schuld Selber schuld
So kann nur jemand tönen, dem offenbar genau dies selbst geschehen ist: http://de.reclabox.com/beschwerde/35907-mcdonald-s-deutschland-deutschland-muenchen-umgang-mit-kunden
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02.02.2011 | 06:57 Uhr · ReclaBoxler-3763881
Komisch auch, dass man weiß, dass dies "eine unzureichende Preisinformation" ist, DAS weiß man eigenartigerweise? Also beweist dies doch, dass man es "drauf anlegt", mit der Firma Ärger zu bekommen.
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02.02.2011 | 09:00 Uhr · Der Moralapostel
Kleingedruckt ist auch gedruckt.
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02.02.2011 | 12:36 Uhr · Der Moralapostel
Eines haben Sie allerdings nicht beachtet: Um 10:00 Uhr liege ich nämlich noch im Bett!
Uaahaaahaaa, ; -)
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02.02.2011 | 13:42 Uhr · James Sutcliffe
Die Temperamentvolle Juristin kann sich glücklich schätzen, dass RB das Date zwischen ihr und Moraltrottel verhindert hat (McCarthy und die Korea-Krise). Brr.
@Remo Kirsch: Die Preisinformation war tatsächlich unzureichend. Einfach nicht zahlen.
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02.02.2011 | 14:08 Uhr · ReclaBoxler-6883935
Zur Beschwerde: Erst AGB vollständig lesen, dann Häkchen machen.
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02.02.2011 | 16:38 Uhr · Ernst Bäumer
Lassen Sie sich nicht vom Schein- bzw. Nanowissen eines Kleingedruckt-Protagonisten beirren. Nicht zahlen.
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23.02.2011 | 07:51 Uhr · Remo Kirsch
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16.03.2011 | 09:11 Uhr · Remo Kirsch
Beschwerde ist noch nicht gelöst.