10.03.2011 | 15:22 Uhr · 2091 Views · von ReclaBoxler-3199001

Bernd Schulz Immobilien & Assekuranz (Bonn)

Trotz gültigem Mietvertrag Wohnung verkauft

Mein Sohn und seine Freundin (22 und 23 J.) unterschrieben am 29.01.11 einen Mietvertrag zum 01.04.11. Angestellter der Immobilienfirma ist gleichzeitig Eigentümer der Wohnung.

Für den 28.2.11 wurde noch einmal ein Termin ausgemacht, um einiges auszumessen (Gardinen usw.). An diesem Tag wurde den jungen Leuten mitgeteilt, dass die Wohnung jetzt verkauft sei und er neue Eigentümer auf Eigenbedarf klagen werde und auf Druck wurde ihnen ein Aufhebungsvertrag vorgelegt.

Nach unseren Recherchen ist lt. Stand vom 03.03.11 noch keine Grundbuchänderung vorgenommen worden.

Meine Forderung

Übernahme der Kosten für eine anstehende Maklerprovision bei neuer Wohnungssuche

Firmenantwort

18.03.2011 | 18:31 Uhr · Bernd Schulz Immobilien & Asse...

Liebe Leser,

wir haben der Dame folgende Stellungnahme zukommen lassen:

Sehr geehrte Frau Nanzig,

ich habe zwischenzeitlich mit dem Verkäufer über den Sachstand sprechen können.

Dieser teilte mir mit, dass er Ihrem Sohn gemeinsam mit seiner Lebensgefährtin zum Zeitpunkt des Anmietungsinteresses bereits mitgeteilt habe, dass er für die Wohnung gleichzeitig einen Käufer als Kapitalanleger sucht. Insofern wäre die Absicht der Aktivitäten plausibel, denn vermietete Eigentumswohnungen lassen sich besser verkaufen, da einem möglichen Käufer Planungssicherheit gegeben wird.

Der später durch einen meiner Mitarbeiter gefundene Wohnungskäufer teilte dem Verkäufer auch zunächst seine Absicht als Kapitalanleger mit, änderte aber dann seine Kaufabsicht zu einem späteren Zeitpunkt, zu dem die Kaufverhandlungen bereits abgeschlossen waren, unvorhergesehen zum Selbstnutzer. Diesen späteren Entscheidungswechsel konnte der Verkäufer nicht erahnen und war durch ihn auch nicht mehr zu beeinflussen. Die zwischenzeitlich zu Gunsten Ihres Sohnes getroffene Aufhebungsvereinbarung soll beinhalten, dass eventuelle Ihrem Sohn entstehende Stornierungskosten für die Möbel seitens des Verkäufers erstattet werden.

Eine Provision für die Vermittlung der Wohnung wurde von meiner Firma bisher noch nicht in Rechnung gestellt. Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass ich dazu berechtigt wäre, da sich die Wohnung nicht in meinem Eigentum befindet.

Ich bedaure, Ihnen in dieser Sache zunächst einmal nicht weiterhelfen zu können, stehe Ihnen aber bei der Suche einer neuen Wohnung gerne hilfreich zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Schulz

Geschäftsleitung

Bernd Schulz Immobilien & Assekuranz