26.03.2011 | 21:34 Uhr · 296 Views · von Helmut Bönig
SECURA Energie GmbH (Mannheim )
Keine Jahresrechnung, keine Schlussrechnung
Ich habe weder die nach Ablauf des ersten Vertragsjahres im Juli 2010 fällige Jahresrechnung, noch die nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zum 30.11.2010 fällige Endabrechnung erhalten, obwohl die Daten dem zuständigen Netzbetreiber fristgerecht übermittelt worden sind.
Eine Reklamation am 6.2.11 wurde am 7.2.11 mit dem Hinweis der in den nächsten Tagen zu erwartenden Rechnung beantwortet. Mittlerweile sind weitere sieben Wochen vergangen, ohne dass ich eine Rechnung erhalten habe.
Ein offensichtlich unseriöses Unternehmen, obwohl es meines Wissens Tochter der Stadtwerke Mannheim ist.
Meine Forderung
Zustellung der Schlussabrechnung bis zum 31.3.2011
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03.04.2011 | 19:31 Uhr · Helmut Bönig
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10.04.2011 | 14:13 Uhr · ReclaBoxler-2528028
Aus diesem Verbrauch in kWh habe ich das von mir zu zahlende Entgelt errechnet xxx. Abzüglich bis (Datum) bezahlte Abschlagszahlungen = Guthaben zu meinen Gunsten: xxx €
Ich fordere Sie hiermit auf, das Guthaben von xxx € bis spätestens zum xxx auf mein Ihnen bekanntes Konto zu überweisen. Andernfalls werde ich gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen, um meinen Anspruch durchzusetzen.")
Es ist wichtig, schriftlich (am besten per Einschreiben mit Rückschein) eine Frist zur Erstellung der Schlussrechnung und Überweisung des Guthabens zu setzen.
- Es reicht nicht eine Fristsetzung in einem Internetportal wie diesem hier; damit sind die rechtlichen Formerfordernisse nicht erfüllt!
- Fristsetzung mit Angabe eines Datums - also nicht einfach nur innerhalb von z. B. zwei Wochen, sondern exakt den Tag benennen, an dem die Frist abläuft.
Dann Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens und Vollstreckungsbescheid!
Ein Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids ist meines Wissens kostenlos hier erhältlich: www.online-mahnantrag.de.
Die gerichtlichen Kosten des Mahnverfahrens entstehen bereits mit Eingang des Antrages beim Mahngericht: Forderungen unter 900 Euro kosten meines Wissens pauschal 23 Euro.
Wenn man einen Anwalt beauftragt, den Mahnbescheid zu beantragen, betragen die Anwaltskosten für Forderungen unter 300 Euro meines Wissens pauschal 31 Euro.
Diese Kosten werden der Hauptforderung direkt aufgeschlagen und müssen von dem Schuldner getragen werden, wenn die Hauptforderung bekannt ist und er dieser nicht widersprochen hatte.
Eine spätere Antragsrücknahme entbindet den Antragsteller nicht von der Pflicht zu deren Zahlung.
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12.04.2011 | 20:22 Uhr · Helmut Bönig
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04.05.2011 | 20:53 Uhr · Helmut Bönig