16.04.2011 | 04:36 Uhr · 1453 Views · von Volker Zabinski
möbel inhofer (Senden)
Möbel Inhofer leitet Mahnverfahren ein
Nachdem ich bereits am 10.04.2011 meine Lage bezüglich der unberechtigt geforderten Rechnung geschildert hatte (http://de.reclabox.com/beschwerde/39027-moebel-inhofer-senden-trotz-maengel-wird-die-1-beanstandung-in-rechnung-gestellt), rief ich am 15.04.2011 nochmals bei Fr. H. vom Service-Team Möbel Inhofer an, ob die Forderung von 44,50€ nochmals überprüft wurde.
Mir wurde gesagt, dass an diesem Fall nichts "zu rütteln" sei. Auf Anfrage, ob ich den einen Vorgesetzten von ihr sprechen könne, wurde mir gesagt, dass die Einleitung des Mahnverfahrens mit der Geschäftsleitung abgesprochen sei. Zum Abschluss des Gespräches wurde mir dann in einem überheblich wirkenden Ton mitgeteilt, dass wir beim letzten Telefonat mit Rechtsbeistand gedroht hätten und dies doch machen sollten.
Mit "Service" hat diese Leistung wohl nichts zu tun. Es muss doch möglich sein, dass sich bei Möbel Inhofer jemand die Zeit nimmt, diesen Vorgang bezüglich der zwei Beanstandungen nochmals durchzuschauen, damit festgestellt werden kann, dass der erst beim zweiten Besuch behobene Mangel bereits bei der ersten Beanstandung angezeigt wurde, diese erste Beanstandung jedoch als unberechtigt eingestuft wurde und somit in Rechnung gestellt wurde.
Meine Forderung
Nochmalige Überprüfung des Vorgangs. Ausbuchung des Rechnungsbetrags von 44,50€
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16.04.2011 | 06:59 Uhr · Onkel Paul
Mahnverfahren ist doch ok, dem ist innerhalb von 14 Tagen zu widersprechen. Da wir alle keine Fachleute sind, müssen sie der Firma was entgegenhalten, möglicherweise auch klagen. Also holen sie sich einen Sachverständigen; Fragen sie bei der Tischlerinnung oder Polsterer-Innung nach.
Man, ist doch alles halb so schlimm!
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16.04.2011 | 07:23 Uhr · ReclaBoxler-2222025
Klagen oder einen Sachverständigen beauftragen läuft wohl aufs gleiche hinaus. In jedem Fall müsste Herr Zabinski draufzahlen. Ob sich das lohnt?
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16.04.2011 | 09:40 Uhr · ReclaBoxler-4026323
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16.04.2011 | 11:27 Uhr · Volker Zabinski
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17.04.2011 | 09:26 Uhr · Max Mustermann
Auch wenn die Forderung des Möbelhauses, sollte sich alles so wie geschildert abgespielt haben, auch in meinen Augen unberechtigt ist, gibt es noch die Möglichkeit, die 44 EUR einfach zu bezahlen. Das ist am Ende günstiger. Nicht unbedingt in reinen Geldbeträgen gerechnet, nicht dass wir uns falsch verstehen, aber die Zeit und Nerven, die zu investieren sind, übersteigen 44 EUR mit Leichtigkeit.
Also einfach eine Tüte Chips und einen Film kaufen und sich selber vormachen, diese beiden Dinge hätten jetzt 50 EUR gekostet*. Dann auf die tolle neue Couch lümmeln und den Abend genießen.
Für alle "es geht ums Prinzip!"-Schreier: Ja, stimmt. Ich würde mich auch ärgern und mit oftmals macht man auch wegen kleineren Beträgen berechtigterweise einen Aufriss, aber mein Eindruck ist, dass hier beim Möbelhaus die internen Prozesse nicht ordentlich funktionieren und dieser Fall leider etwas spezieller ist. Grundsätzlich bösartig, wie manch anderer, scheinen sie nicht zu sein.
Also, Schwamm drüber und dort nie wieder etwas kaufen. Das wäre in meinen Augen die ökonomischere Lösung.
* Eine weitere Möglichkeit: Sich ganz fest einbilden, die Couch hätte statt 1748,- einfach 1792,- EUR gekostet. Ein Umstand, der Sie ja sicher nicht davon abgehalten hätte, das schöne Stück zu erwerben.
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19.04.2011 | 09:23 Uhr · Volker Zabinski
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09.10.2014 | 06:24 Uhr
Der Autor wünscht keine öffentliche Diskussion.