17.06.2011 | 17:50 Uhr · 444 Views · von Rob Vols
Rinck, Hans-Peter - Einzelunternehmen
Dubiose Geschäftsgebaren?
Trotz Barzahlung der Ware bei Abholung 2009, erhielt ich nach 3 Monaten per Post eine Rechnung.
Nachdem ich telefonisch der Firma mitteilte, dass die Rechnung. bereits bezahlt wurde, war für mich die Angelegenheit erledigt.
2011 folgte unerwartet ein Mahnbescheid. Nachdem meine Anwältin den Vorwurf der Nichtbezahlung widerlegte und das Amtsgericht Uelzen den Fall als erledigt schloss, blieb ich auf den Anwaltskosten sitzen.
Auf eine Erstattung der Anwaltskosten, seitens der Firma Rinck, warte ich bis heute.
Meine Forderung
Erstattung der Rechtsanwaltsgebühren von der Gegenpartei
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17.06.2011 | 20:11 Uhr · Instancia de la Moral
Wenn Sie aber meinen, dass was Sie locker mit einem Renault Twingo lieber mit einem Rolls-Royce erreichen wollen, bitte schön.
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18.06.2011 | 14:41 Uhr · X. 99
Die Bedeutung von "kann" in diesem Kontext beinhaltet, dass man mehrere Wege nehmen kann. Und es ist das gute Recht einer Person, sich einen Anwalt in diesem Fall zu nehmen. Vorsorge ist besser als Nachsorge und der Fehler wurde eineindeutig von dem Verkäufer gemacht, diese muss nun auch für den Fehler aufkommen, da können sie weitertroIIen, wie sie wollen.
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24.06.2011 | 18:27 Uhr · Rob Vols
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30.07.2011 | 11:35 Uhr · Rob Vols