23.12.2011 | 23:26 Uhr · 2148 Views · von Josef Schulte
Mercedes-Benz Bank AG (Stuttgart)
Fristlose Kündigung des Kreditkartenvertrages ohne Vorwarnung
Ich habe dem MercedesCard-Service die Einzugsermächtigung entzogen.
Daraufhin wurde mir mitgeteilt, diese sei Bestandteil des Vertrages. Als ich 14 Tage später (15.12.2011) per E-Mail die Einzugsermächtigung wieder erteilt habe, wurde ich angerufen und mir mitgeteilt, der Kreditkartenvertrag sei fristlos gekündigt worden und könne auch nicht reaktiviert werden.
Ich war nie säumig.
a) Ist diese Vorgehensweise der Firma rechtens und
b) ist diese Praxis akzeptabel?
Schließlich benutze ich und meine Tochter (Partnerkarte) dieses Konto seit Jahren für meine Geschäftsbeziehungen.
Meine Forderung
Reaktivierung des Vertrages
Firmenantwort
17.01.2012 | 14:41 Uhr · Mercedes-Benz Bank
Zufriedene Kunden sind der Mercedes-Benz Bank sehr wichtig. Deshalb haben wir den Kunden schnell kontaktiert und eine Lösung gefunden. Unsere Kündigung haben wir daraufhin zurückgezogen.