28.12.2011 | 20:12 Uhr · 516 Views · von Giuseppe Masuzzo

HHM-Online-Shopping (Werdohl)

Ware nicht geliefert

Ware in Wert von 426,- € am 28.11.2011 bestellt (angeblich sofort lieferbar nach Erhalt des Kaufpreises).

Kaufbetrag am 02.12.2011 überwiesen.

Die Sendung wurde mir für die KW 50 (bis 17.12.) zugesagt, blieb jedoch aus.

Am 18.12. habe ich der Fa. HHM einen Lieferfrist gesetzt:

"wenn die Ware bis spätestens Mittwoch 21.12. (sollte ein Weihnachtsgeschenk werden) nicht geliefert sei, dann würde ich aus dem Kaufvertrag zurücktreten. "

Die Antwort kam am gleichen Tag: "Die Sendung wurde storniert" (möglicherweise hatte Herr L. nichts zu liefern).

Am 21.12. wurde ich von der Anwaltskanzelei Beer angeschrieben: Da Herr L. zur Zeit krank sei, ist die Kanzelei beauftragt worden die offene Rechnungen bzw. Geldzurückerstattungen zu begleichen.

Das war's! Ich habe bis heute 28.12. weder Geld noch Post bekommen.

Meine Forderung

Der Kaufbetrag in voller Höhe zurückerstatten

Kommentar

28.12.2011 | 22:50 Uhr · ReclaBoxler-1120242

Du hast doch hoffentlich den Anwalt nicht bezahlt?

Kommentar

29.12.2011 | 15:07 Uhr · Giuseppe Masuzzo

Die Anwaltskanzlei hat mir den Kaufbetrag in voller Höhe überwiesen.