22.01.2012 | 16:10 Uhr · 563 Views · von Alexander Küfner

DHL Vertriebs GmbH & Co. OHG (Bonn)

Dachkantenspoiler durch DHL beschädigt

Ich hatte mir am 20. November 2011 einen neuen und originalen Audi A4 B7 Dachkantenspoiler im Wert von 151,90€ gekauft.

Als dieser dann am 24.11.2011 zugestellt wurde, habe ich den Spoiler gleich ausgepackt und musste feststellen, dass die rechte Ecke am Spoiler abgebrochen war. Somit ist der Spoiler jetzt unbrauchbar und hat nur noch Schrottwert.

Ich schaute mir daraufhin den Karton genauer an und stellte fest, dass dieser an der gleichen Stelle, wo auch der Schaden war, gestaucht worden ist. Der Spoiler war sehr gut verpackt, er war in Folie eingewickelt und um die Ecken war jeweils Polsterfolie gewickelt. Außerdem war er in einem robusten Karton, der mit Luftpolster und Zeitung ausgekleidet war.

Ich habe den Spoiler dann wieder eingepackt, so wie er war, und brachte ihn am gleichen Tag zur zuständigen DHL Filiale, da der Schaden begutachtet werden muss. Die Dame am Schalter sagte zu mir: "Dies wäre gar kein Problem, da das Paket ja bis 500€ versichert ist."

Am darauf folgenden Tag (Fr, 25.11.2011) habe ich den Spoiler wieder zurückerhalten, mit dem Hinweis, dass der Absender benachrichtigt wird und Fragen zu dem Fall beantworten muss.

Am 6.12.2011 hat der Absender dann das Schreiben erhalten, dass das Paket nicht nach den AGB Richtlinien verpackt war und somit wurde ich mit einem "Standardschreiben" abgewiesen.

Anschließend habe ich eine Mail an DHL geschrieben, in der ich noch einmal diesen Fall schilderte und deutlich geschrieben habe, dass ich mich mit dieser Entscheidung nicht zufrieden gebe, auf dieses Schreiben habe ich bis heute noch keine Antwort erhalten.

Da ich sehr viel über DHL verschicke und auch schicken lasse, finde ich diese Entscheidung dem Kunden gegenüber sehr sehr schwach, da das Paket ja auch noch mit 500€ versichert war und der Wert des Spoilers auch "nur" bei 151,90€ liegt.

Meine Forderung

Erstattung im Wert von 151,90€

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22.01.2012 | 16:14 Uhr · ReclaBoxler-5322305

Die Bilder zeigen dem Betrachter leider nicht eine ausreichende Verpackung. Ganz im Gegenteil!

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22.01.2012 | 17:20 Uhr · ReclaBoxler-4022625

Wenn der Artikel aureichend verpackt gewesen wäre, wäre doch keine Beschädigung entstanden.

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22.01.2012 | 17:24 Uhr · Alexander Küfner

Wie man aus dem Beitrag oben entnehmen kann war der Spoiler noch in einem Karton mit Polsterung verpackt!

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22.01.2012 | 19:16 Uhr · ReclaBoxler-2118775

Wenn der Gegenstand ordentlich verpackt gewesen wäre, hätte es keine Beschädigung gegeben.
Wenden Sie sich an den Versender/Verkäufer, damit Ihnen von dem der Schaden ersetzt wird.

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22.01.2012 | 20:22 Uhr · Dennis Schänzle

Wenn Sie sogar vom Absender selbst die Nachricht bekommen haben, dass gemäß DHL-Beurteilung der Absender die Ware unzureichend verpackt hat, ist es doch gar kein Problem vom Verkäufer vollen Schadensersatz zu fordern bzw. später nach Fristsetzung einzuklagen!

Als Empfänger haben Sie ohnhin keinen Vertrag mit DHL und damit keinen Anspruch gegenüber DHL.

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29.01.2012 | 17:35 Uhr · Alexander Küfner

Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst

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12.02.2012 | 21:36 Uhr · Alexander Küfner

Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst

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05.03.2012 | 16:24 Uhr · Alexander Küfner

Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst