24.01.2012 | 08:58 Uhr · 360 Views · von Tom Stephan
HHM-Online-Shopping (Werdohl)
Keine Ware, kein Geld
Ich habe am 25.12.2011 eine externe Festplatte bestellt und diese am gleichen Tag noch bezahlt, 134,99€. Habe bis heute keine Ware oder mein Geld zurück, habe unzählige Mails geschrieben, bekam wenn überhaupt extrem unfreundliche Antworten.
Ich habe Herrn Litzba eine letzte Frist bis zum 27.01.2012 gesetzt, danach werde ich Anzeige erstatten.
Ich bitte alle, die auch so über den Tisch gezogen wurden, dagegen rechtlich vorzugehen.
Meine Forderung
Erstattung des Kaufpreises oder Ware
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24.01.2012 | 19:33 Uhr · Tom Stephan
muss ich die schriftliche fristsetzung per anwalt machen bzw. wie mache ich diese nachweisbar?
nützt mir ein gang zur verbraucherzentrale?
mfg
tom stephan
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24.01.2012 | 19:55 Uhr · Tom Stephan
Was bedeutet mit Rückschein und was meinen Sie mit VB/MB?
und noch eine Frage: Was ist eine geeignete Zeitspanne zur Fristsetzung?
Ich danke Ihnen für Ihre Antworten, das ist wirklich sehr hilfreich!
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24.01.2012 | 20:19 Uhr · Tom Stephan
was passiert aber, wenn er das einschreiben nicht annimmt? (letzte Frage ok *lach*)
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25.01.2012 | 19:23 Uhr · Tom Stephan
Das Einzige was mich halt ärgert, ist, dass es "nur" um 135 Euro geht. Das ist für mich eine hohe Summe, aber in Sachen Anwalt/Strafanzeige ist es sicherlich ein sehr geringer Streitwert. Von daher nervt es mich sehr, dass solche Menschen dann evtl. auch noch ungeschoren davon kommen.
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26.01.2012 | 20:17 Uhr · Tom Stephan
ich möchte ab jetzt nur noch mein Geld zurück, selbst wenn er die Ware da hätte, möchte ich ihm unter keinen Umständen den Umsatz gönnen. Muss ich deshalb noch mit reinschreiben, dass ich vom Kauf zurück trete oder kann ich einfach nur schreiben, dass ich bis dann und dann mein Geld haben möchte?
Oder kennt jemand eine Seite, auf der man evtl. eine Vorlage für eine solche Fristsetzung erhält?
vielen dank
mfg
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14.02.2012 | 19:56 Uhr · Tom Stephan