28.01.2012 | 11:15 Uhr · 1150 Views · von S. Schmidt
Cyberport GmbH (Berlin)
Duetsches Recht wird ignoriert
Ich habe am 15.07.2010 bei Cyberport in Berlin Mitte ein MacBook gekauft und muss dieses nun reklamieren, da sich mehrere, auf keinen Fall von mir verschuldete, Fehler eingeschlichen haben.
Als ich bei der Hotline anrief und meinen Fall schilderte, bekam ich zur Antwort, dass Apple nur ein Jahr Garantie gibt und dass ich ein Zusatzpaket hätte kaufen müssen, welches mir dann eine längere Garantie gewährt. Das ist vollkommener Blödsinn. Deutsches Recht wird hier ignoriert.
Erstens habe ich einen Kaufvertrag mit Cyberport geschlossen, bedeutet, dass Cyberport für meine Garantie aufkommt. Nicht Apple. Zweitens habe ich das Gerät in Deutschland gekauft, also gilt auch deutsches Recht. Welches (im BGB) besagt, dass ich zwei Jahre Garantie auf meinen erworbenen Artikel habe und diesen in dieser Frist reklamieren kann, sofern Mängel auftreten, welche ich nicht verschuldet habe, sondern welche definitiv vom Werk sind.
Da ich mit diesen aufgetretenen Fehlern nichts zu tun habe, werde ich meinem Anwalt diesen Fall anvertrauen und hoffe natürlich auf eine baldige Einigung.
Meine Forderung
Reklamation des MacBooks
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28.01.2012 | 11:30 Uhr · ReclaBoxler-5190125
Sie schildern, dass sich die Fehler mittlerweile eingeschlichen haben.
Das Unternehmen hält sich sehr wohl an deutsches Recht.
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28.01.2012 | 11:34 Uhr · ReclaBoxler-8713525
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28.01.2012 | 11:55 Uhr · X. 99
Somit wird ihnen wohl keiner glauben und das Verschulden muss ihrerseits sein.
Die gute Bewertung ihrer Beschwerde lässt nur eins draus schließen.
Die meisten Menschen kennen sich wohl nicht mit der Gesetzgebung aus!
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28.01.2012 | 12:03 Uhr · ReclaBoxler-8713525
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28.01.2012 | 15:04 Uhr · Ding Dong
Garantie ist freiwillig :-)
Gewährleistung ist Pflicht, bei Neuprodukten 24 Monate, bei Gebrauchten Artikeln 12 Monate.
Nach 6 Monaten müssen Sie beweisen das der Defekt vor dem Kauf schon dagewesen ist.
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28.01.2012 | 16:07 Uhr · Ein Informatiker
Sie sollten sich nur dazu äußern, wo sie sich auskennen und nicht mit falschen Kommentaren Beschwerdeführer verunsichern.
Gehäuseschäden bei Apple sind häufig und anerkannt.
Apple tauscht den Boden kostenlos aus
http://www.apfelnews.eu/2011/05/31/defekte-macbook-gehause-konnen-kostenlos-getauscht-werden/
Man kann es auch selber machen und die Kosten von Apple einfordern
http://www.youtube.com/watch?v=ncKXtWEXjMQ
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29.01.2012 | 14:11 Uhr · X. 99
Da er von mehreren sprich und dies einzige Problem bekannt ist, müssen noch andere Fehler vorliegen. Zumal es sich wohl auch nicht um dieses Problem zu handeln scheint. Zumal ich es auch nicht Gehäuseschaden nennen würde, wenn sich die Gummierung löst und diese dann noch ohne viel Aufwand kostenlos ersetzt werden.
Man kann sich über die Qualität nicht streiten. Die Macbooks sind da ganz weit oben, wenn nicht sogar am höchsten!
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30.01.2012 | 09:19 Uhr · Thomas Tulpenknicker
Bei 2 Monaten ausserhalb der Garantie sind die oft noch sehr, sehr kulant.
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30.01.2012 | 22:45 Uhr · Ein Informatiker
Googeln Sie mal nach Mcbook und Gehäuseschaden.
Es ist nicht das erste Mal, daß Apple Gehäuseteile nachbessern mußte
http://www.macnotes.de/2009/02/26/risse-im-macbook-gehause-immer-noch-ein-haufiges-problem/
http://www.maclife.de/news/betriebssystem/andere/apple-aeussert-sich-ueber-defekte-macbook-air-scharniere
Und wegen der Verschaukelung mit Garantie/Gewährleistung/Abwimmelung dürfen sie jetzt in Italien 400.000 Euro Strafe zahlen
http://www.zdnet.de/news/41559044/italien-900-000-euro-strafe-fuer-apple.htm
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04.02.2012 | 11:23 Uhr · S. Schmidt
Beschwerde ist noch nicht gelöst
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11.03.2012 | 20:28 Uhr · S. Schmidt
Beschwerde ist noch nicht gelöst