28.01.2012 | 15:58 Uhr · 2535 Views · von Erhard Raible

ENTEGA Vertrieb GmbH & Co. KG (Darmstadt)

Strompreiserhöhung

STROMPREISERHÖHUNG durch ENTEGA und unprofessionelles Beschwerde Managment durch entega Mitarbeiter

A.) Strompreiserhöhung um 2 Cent mit der Begründung, dass die EEG Abgabe erhöht wurde.

Fakt ist, die EEG wurde zuletzt Anfang 2011 um zwei Cent auf 0,0357 Cent erhöht und wurde Anfang 2011 im Rahmen einer entega Preiserhöhung um 2,7 Cent an die Verbraucher weitergegeben

Die neuerliche Preiserhebung, Schreiben vom 16.1.2012 wird wieder mit EEG Preiserhöhung begründet. Tatsächlich gibt es heute keine EEG Erhöhung. Es wird eine diskutiert, aber die wird dann vielleicht 0,5 Cent betragen

B.) Auskunft zum Sonderkündigungsrecht der entega Callcenter Mitarbeiter:

Zum Sonderkündigungsdatum haben wir in fünf Telefonaten fünf verschiedene Auskünfte erhalten.

1. Anruf: Die entega Mitarbeiterin gibt die Auskunft, dass es ein Sonderkündigungsrecht gibt. Die Kündigung muss schriftlich bis 31. März eingegangen sein

2. Anruf: Die entega Mitarbeiterin gibt die Auskunft, dass es ein Sonderkündigungsrecht gibt. Die Kündigung muss schriftlich bis 31.1 eingegangen sein.

3. Anruf: Die entega Mitarbeiterin gibt die Auskunft, dass es ein Sonderkündigungsrecht gibt. Die Kündigung muss schriftlich bis 14 Tage nach Eingang des Briefs der entega beim Kunden bei entega eingehen, dies wäre am 7.2.

4. Anruf: Die entega Mitarbeiterin gibt die Auskunft, dass es ein Sonderkündigungsrecht gibt. Die Kündigung muss schriftlich bis 31.1 (14 Tage nach Datum der Ausfertigung des Briefs am 16.1.) eingegangen sein, außerdem gilt die Frist ab Veröffentlichung in der Tageszeitung, auf die Nachfrage welche Tageszeitung veröffentlicht wurde, könnte sie keine Antwort geben.

(positiv) Aber diese entega Mitarbeiterin hat dann von sich aus informiert, dass ich (Kunde) einen Vertrag mit monatlicher Kündigungsfrist habe und so nur wenige Wochen verliere, wenn ich die Sonderkündigungsfrist nicht einhalte.

5. Anruf: Der entega Mitarbeiter gibt die Auskunft, dass es ein Sonderkündigungsrecht gibt. Die Kündigung muss schriftlich bis 31.1. eingehen unabhängig vom Eingang des Briefs beim Kunden (Briefeingang 24.1.2012). Außerdem wäre der Brief nur ein Goodwill von entega, den Preiserhöhungsankündigungsbrief müsse entega gar nicht versenden. Gesetzlich müsse entega nur in der Tageszeitung veröffentlichen, was die entega gemacht hätte im "Darmstaedter Morgen".

Frage, wer liest den Darmstaedter Morgen in Rödermark?

C.) Vermutete Absicht der Verkürzung der möglichen Einspruchsfrist: Briefdatum Darmstadt, 16.1., Briefeingang am 24.1.

D.) Warum erhalten IG Metall Mitglieder einen Preisvorteil von umgerechnet 2 Cent je kWh. Was ist der kaufmännische und/oder technische Grund für diesen Sonderrabat von 7,14 %?

Mit freundlichen Grüßen

Erhard Raible

Meine Forderung

1.) Rücknahme der Preiserhöhung, 2. Sonderkündigungsfrist von vier Wochen ab Eingang des Briefs mit Preiserhöhung, 3.) 2 % Sonderrabat für alle Kunden

Firmenantwort

17.02.2012 | 09:46 Uhr · ENTEGA Privatkunden GmbH & Co....

Guten Tag,
sehr geehrtes ReclaBox-Team,

vielen Dank für Ihre Benachrichtigung zur Kundenbeschwerde von Herrn Raible.

Gerne haben wir mit Herrn Raible Kontakt aufgenommen und ihn umfassend zu seinen Anliegen informiert, da für uns die Zufriedenheit unserer Kunden stets im Mittelpunkt unseres Handelns steht.

Freundliche Grüße
Ihr ENTEGA Beschwerdemanagement