02.02.2012 | 18:03 Uhr · 4049 Views · von T. S.

ExtraEnergie GmbH (Neuss)

ExtraEnergie/HitEnergie zahlt Guthaben nicht

In der Zeit vom 28.08.2010 bis 31.08.2011 war ExtraEnerie/HitEnergie mein Stromlieferant. Ich habe fristgerecht gekündigt und eine Kündigungsbestätigung erhalten. Ebenso wurde der Endzählerstand unmittelbar auf der Firmenwebsite sowie dem Netzbetreiber übermittelt.

Am 19.09.2011 erhielt ich statt einer Endabrechnung eine fehlerhafte Jahresrechnung. Diese wurde mit einem falschen Endzählerstand berechnet (2727 kWh statt 2689 kWh) und auch der Abrechnungszeitraum ging nur bis zum 27.08.2011 statt bis zum eigentlichen Vertragsende, den 31.08.2011. Des weiteren sollte mein verbliebenes Guthaben von über 300 € mit den nächsten Abschlagszahlungen verrechnet werden, was ja hinfällig war, da ich seit September einen neuen Stomlieferanten habe.

Ich informierte HitEnergie sofort über die fehlerhafte Jahresrechnung und verlangte eine korrekte Endabrechnung. Trotz mehrmaliger telefonischer Aufforderung über die Servicehotline erfolgte keine Reaktion. Deshalb forderte ich HitEnergie schriftlich auf, mir bis zum 16.01.2011 eine Endabrechnung zu erstellen und mein Guthaben zu überweisen und drohte mit rechtlichen Schritten.

Als die Frist verstrich, leitete ich ein Mahnverfahren ein, welches am 24.01.11 erlassen und am 27.01.11 zugestellt wurde. Heute teilte mir ExtraEnergie schriftlich mit, dass gegen den Mahnbescheid Widerspruch eingelegt wurde.

Aus dem Schreiben:

Zur Sach- und Rechtslage ist folgendes mitzuteilen:

In den Vertrag wurden die allgemeinen Geschäftsbedingungen gemäß § 305 Absatz 2 BGB wirksam einbezogen, so dass diese Vertragsbestandteil wurden und den Vertragsinhalt regeln.

Zur Rechnungsbelegung ist unter Ziffer 3.5 AGB folgendes geregelt:

"Wenn der Netzbetreiber dem Lieferanten die Ablesewerte übermittelt, frühestens jedoch nach 12 Monaten und zum Ende des Lieferverhältnisses wird vom Lieferanten eine Abrechnung erstellt, in welcher der tatsächliche Umfang der Belieferung unter Anrechnung der Abschlagszahlungen abgerechnet wird. Ergibt sich eine Abweichung der Abschlagszahlungen von der Abrechnung der tatsächlichen Belieferung, so wird der zuviel berechnete Betrag erstattet bzw. nachentrichtet oder mit der nächsten Abschlagszahlung verrechnet."

Es ist damit vertraglich vereinbart, dass Fälligkeitsvorrauszahlungen für die Erstattung eines Guthabens oder Nachentrichtung eines Forderungsbetrages die Rechnungslegung ist. Insofern handelt es sich um eine vertraglich Leistungszeitbestimmung im Sinne des § 271 Absatz 1 BGB. Aufgrund dieser Leistungzeitbestimmung sind Sie nicht berechtigt, die Auszahlung eines Guthabens vor Rechnungslegung zu fordern, § Absatz 2 BGB.

Zum Zeitpunkt des Antrages auf Erlass eines Mahnbescheids war die von Ihnen geltend gemachte Guthabensforderung nicht fällig. Ferner steht auch die Höhe eines eventuellen Guthabens erst nach ordnungsgemäßer Rechnungsbelehrung anhand der vom Netzbetreiber mitgeteilten Zählerstände fest. Der Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids war daher unbegründet. Somit waren wir gehalten dagegen Widerspruch einzulegen. Wir bitten Sie, von weiteren kostenauslösenden Maßnahmen, insbesondere der Einleitung des streitigen Verfahrens, abzusehen. Die dadurch anfallenden Kosten würden, wie die bereits angefallenen Gerichtskosten, allein zu Ihren Lasten gehen.

Ich werde die Sache nun von einem Anwalt prüfen lassen.

Meine Forderung

Erstellung der korrekten Endabrechnung, Rückerstattung Guthaben

Firmenantwort

26.07.2012 | 10:48 Uhr · ExtraEnergie GmbH

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihren Eintrag.

Der Grund für die abweichenden Verbrauchsangaben von Ihren Zählerdaten besteht (voraussichtlich) in fehlenden oder widersprüchlichen Verbrauchsdaten. So liegt uns teilweise bei manchen Kunden nur der vertraglich angekündigte Verbrauch, bei anderen wiederum liegen Ablesewerte von Kunden und vom Verteilnetzbetreiber vor, die sich aber auch nicht immer decken. Aufgrund dessen gibt es teils Abweichungen in den Jahresrechnungen.

Falls Sie Ihre Abrechnung nicht nachvollziehen können, kontaktieren Sie uns bitte über presse@hitenergie.de mit dem Betreff „Verbraucherforum“ und teilen uns Ihren aktuellen Zählerstand mit. Meist kann somit die Abrechnung zufriedenstellend korrigiert werden.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre HitEnergie