02.02.2012 | 18:18 Uhr · 4375 Views · von Mark Bonn
ExtraEnergie GmbH (Neuss)
Plötzlich Abschlussrechnung nach Mahnbescheid!
Extraenergie (EE) erstellt plötzlich Abschlussrechnung und will 1.500 EUR zahlen (nach Eingang meines Mahnbescheides).
Ich hatte den zugrunde liegenden Sachverhalt bereits hier gepostet: http://de.reclabox.com/beschwerde/45937-extraenergie-neuss-extraenergie-erstellt-keine-abrechnung
Unmittelbar nach Verstreichen der ExtraEnergie (nachfolgend EE) von mir per Telefon, E-Mail, Fax und Einschreiben gesetzten Frist zur Erstellung der Abrechnung und Überweisung des Guthabens bis zum 20.01.2012 habe ich einen Mahnbescheid beantragt. Dieser wurde EE am 25.01.2012 vom Mahngericht Euskirchen zugestellt. Die beiden Kostennoten des Mahngerichts habe ich sofort überwiesen.
Heute (02.02.2012) habe ich zwei Briefe von EE bekommen. Inhaltlich geht es um das von mir eingeleitete Mahnverfahren. EE erklärt, ich hätte keinen Rechtsgrund gehabt, einen Mahnbescheid zu erwirken, da laut den AGB unseres Vertrages eine Abschlussrechnung erst dann erstellt werden müsse von EE, wenn alle Daten vorlägen. Im Prinzip könne ich erst nach Erstellung der Rechnung einen Zahlungsverzug annehmen und gerichtlich einfordern, wenn nach Erstellung der Rechnung keine Zahlung des Guthabens erfolge.
Man rät mir, keine weiteren rechtlichen Schritte einzuleiten, denn die Kosten dafür müsse ich dann genau so tragen, wie die bisher angefallenen Kosten für das aus EE-Sicht nicht zulässige Mahnverfahren.
Meine Sicht:
Ich habe per Telefon, Mail, Fax und Einschreibebrief eine begründete Frist gesetzt! Zum 31.12.2011 hatte EE bereits alle Daten von mir übermittelt bekommen. Ich kann darüber hinaus auch beweisen, dass EE bereits ab 03.01.2012, bzw. ab 06.01.2012 alle erforderlichen Daten von meinem Grundversorger vorliegen hatte, um eine Abschlussrechnung zu erstellen. Dies hat EE auch bestätigt per Mscons. Dies kann ich in Schriftlage und in Form eines Personalbeweises belegen, denn die Mitarbeiterinnen meines Grundversorgers stehen als Zeuginnen zur Verfügung (Zur Erinnerung: Man hatte eine Telefonat mit EE geführt und gelogen, die Daten seien nicht da). Also ist EE ab 01.01.2012 in Zahlungsverzug, insbesondere da der Vertrag zum 31.12.2011 endete.
Dann heute das Sahnehäubchen:
Auf Telefonate, E-Mails, ein Fax und einen Einschreibebrief KEINE Reaktion. Nach Erhalt des Mahnbescheids bekomme ich heute plötzlich aus heiterem Himmel eine E-Mail: Ihre Abschlussrechnung ist online abrufbar. Innerhalb der nächsten 14 Tage wolle man mir das Guthaben von etwas über 1.500 EUR überweisen.
Hierzu kann ich sagen: Der Vater meines Arbeitskollegen hat ebenfalls vor etwas über drei Wochen diese Ankündigung „wir zahlen innerhalb der nächsten 14 Tage“ bekommen. Er hat sein Geld bis heute nicht.
Ergebnis:
Ich werde daher nicht zuwarten, ob EE mir innerhalb der nächsten 14 Tage mein Geld überweist. Lässt EE die Frist aus dem Mahnbescheid verstreichen, geht’s weiter vor dem Mahngericht. Sollte EE nur mein Guthaben zurückzahlen, werde ich alle Kosten des Mahnverfahrens eintreiben lassen.
Ich kann nur dringend empfehlen, konsequent gegen Extraenergie vorzugehen:
- schnelles, konsequentes Handeln unmittelbar zum Ende der Vertragslaufzeit
Zählerstände eintragen und zusätzlich schriftlich mitteilen
Zugleich eigene Berechnung (Abschlussrechnung) erstellen und EE zusenden
- Fristen konkret benennen und auch selbst einhalten
- Anschreiben per Einschreiben
- Nach Verstreichen der Frist unmittelbar und konsequent die angedrohten Schritte umsetzen
- BEWEISE SAMMELN!
Grundversorger involvieren! Fragen: Wann hat EE via Mscons die Abschlussrechnung erhalten?
Name des Mitarbeiters notieren, ggfls. schriftlich oder per Mail vom Grundversorger bestätigen lassen, dass EE alle Daten vorliegen hat.
DAMIT GELINGT DER BEWEIS, DASS EE VORSÄTZLICH KEINE ABRECHNUNG ERSTELLT ODER DIESE VORSÄTZLICH HINAUSZÖGERT!
Außerdem kann man EE sonst nicht beweisen, dass die alle Daten haben. EE schiebt alles auf den Grundversorger, der natürlich irgendetwas nicht mitgeteilt hat! Oder auf einen selbst (Sie haben den Zählerstand noch nicht eingetragen pp).
- Mahnbescheid beantragen
- Gebühren schnell bezahlen
- AUF KEINEN FALL von EE „einlullen“ lassen, keine Zugeständnisse machen oder auf scheinbar plötzliches Einlenken vertrauen.
- Konsequent alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen
Ich werde diese Angelegenheit nicht eher beenden, bis ich den letzten mir zustehenden Cent wieder bekommen habe! Außerdem werde ich mich an einer größeren geplanten Reportage eines entsprechend bundesweit publizierenden Magazines beteiligen in der Art und Weise, dass ich meine sämtlichen Unterlagen und den Schriftwechsel zur Verfügung stellen werde.
Rückfragen gerne! Ich hoffe, mir sind beim Schreiben des langen Textes nicht zu viele Fehler unterlaufen.
Meine Forderung
Überweisung des Guthabens und der Kosten des Mahnbescheides
Firmenantwort
31.07.2012 | 13:41 Uhr · ExtraEnergie GmbH
Sehr geehrter Kunde,
vielen Dank für Ihren Eintrag.
Wir sind stets bemüht unseren Kundenservice zu verbessern und bedauern die Unannehmlichkeiten die Ihnen entstanden sind. Gerne würden wir uns Ihren Fall genauer ansehen. Die hier gemachten Angaben reichen allerdings nicht aus, um Ihren Fall zu prüfen. Bitte hinterlassen Sie uns eine Nachricht mit dem Betreff „Verbraucherforum“ über presse@extraenergie.com, damit wir mit Ihnen in Kontakt treten können. Vergessen Sie bitte dabei nicht uns Ihre Vertragsnummer mitzuteilen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre ExtraEnergie