07.02.2012 | 20:03 Uhr · 1469 Views · von Alexej Schwed

Poco Service AG (Nürnberg)

Mängel bei Möbellieferung

Sehr geehrte Damen und Herren,

heute, am 25.01.12 habe ich mein Sofa geliefert bekommen. Gleich beim Auspacken ließen sich leider einige Mängel und Beschädigungen feststellen. Diese betreffen nur einen Teil des Sofas, und zwar den mit dem Bettkasten.

Der Boden vom Bettkasten (Sperrholzbrett) ist in der Mitte durchgebrochen. Beim ausziehbaren Teil ist die Bremshalterung kaputt. Anbei finden Sie alle Beschädigungen auf Fotos dokumentiert.

Ich hoffe, dass Sie für diese Unannehmlichkeit eine Lösung finden werden und mit den Bettkastenteil schnellstmöglich ersetzen können.

P. S. Zwei Wochen sind vergangen - bisher keine Reaktion.

Meine Forderung

Teileersatz

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08.02.2012 | 07:00 Uhr · Karl Napp

Und - schon bei der Pocco-Service-Nummer angerufen? Oder in der ausliefernden Filiale gemeldet? Schriftlich reklamiert? Nein? Was soll dann diese Beschwerde hier bringen?

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08.02.2012 | 07:47 Uhr · ReclaBoxler-2619897

@ Karl Napp:

Wieso "nein"? Haben Sie schon eine Antwort von Herrn Schwed auf Ihre Frage erhalten? Nein? Dann lassen Sie doch solche Kommentare.

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08.02.2012 | 07:57 Uhr · Br.

Der Käufer muss beim Verkäufer reklamieren!

Http://de.wikipedia.org/wiki/Reklamation

Zitat: "Der Verkäufer hat mehrere gesetzlich vorgesehene Möglichkeiten, den Mangel zu beseitigen:

Nachlieferung (Umtausch) : Der Verkäufer nimmt die reklamierte Ware zurück und händigt ihm solche aus, die diesen Fehler nicht aufweist.

Nachbesserung (Reparatur) : Der Verkäufer behebt den Mangel auf seine eigenen Kosten, so dass der Reklamationsgrund entfällt.

Rücktritt vom Kaufvertrag (Rückgabe) : Der Verkäufer gibt dem Käufer sein Geld zurück. Er erhält im Gegenzug die fehlerhafte Ware zurück, sofern das mit angemessenem Aufwand möglich ist. Für diese Möglichkeit kann sich der Käufer allerdings nur entscheiden, wenn der zweite Versuch einer Nachbesserung des Verkäufers gescheitert ist.

Minderung: Der Verkäufer erstattet einen Teilbetrag, der Käufer behält die fehlerhafte Ware. Für diese Möglichkeit kann sich der Käufer ebenfalls nur entscheiden, wenn der zweite Versuch einer Nachbesserung des Verkäufers gescheitert ist. "

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08.02.2012 | 09:06 Uhr · Hmm

Vielleicht wurde das Pocco-Werbelottchen auf ihrer Couch genagelt. Ist doch eine Schlafcouch, oder!

Kommentar

14.02.2012 | 08:08 Uhr · Alexej Schwed

Poco-Service-Nummer wurde unverzüglich kontaktiert. Aussage: es wird sich ein Vertragspartner bei Ihnen melden.
Seitdem keine Reaktion.

Trotz wiederholtem Nachtelefonieren, wurden keine Schritte unternommen.

Beste Grüße,
Alexej Schwed

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15.02.2012 | 07:18 Uhr · Alexej Schwed

Keine Reaktion seitens Hersteller.