21.02.2012 | 07:22 Uhr · 578 Views · von Alexander Berg

FlexStrom AG (Berlin)

Lastschrift-Selbstbedieung

Mag sein, dass die Fa. FlexStrom dringend Geld benötigt, aber bitte nicht von mir!

Mein Vertragsverhältnis ist seit dem 30.09.2008 (!) erloschen, Schlussabrechnung ist längst erledigt (der kurze Vertrag in 2008 war ein Drama für sich). Keine Post mehr, bin seit fast einem Jahr umgezogen und unterhalte aus Überzeugung keine Geschäftsbeziehung mit FlexStrom.

Gestern wurden 78,64 EUR abgebucht (R1378079) - habe ich zurückgegeben. Bitte, NIE NIE wieder irgendeine Abbuchung durchführen!

Meine Forderung

Entschuldigung, Rückgabe des Lastschrift-Mandats, Unterlassungserklärung

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21.02.2012 | 07:38 Uhr · ReclaBoxler-2426420

Erstatten Sie sofort Strafanzeige bei der Polizei.
Rückgabe des lastschriftmandates? Was meinen Sie damit? Haben Sie nicht weitere Abbuchungen schriftlich untersagt? Eine Unterlassungserklärung können Sie über Ihren Anwalt einfordern.

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21.02.2012 | 10:24 Uhr · ReclaBoxler-4711313

Ja, der gang zur polizei ist da der richtige weg.

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21.02.2012 | 10:40 Uhr · ReclaBoxler-1287453

Ich würde vorsichtshalber mal folgendes prüfen:

Wenn damals noch eine Abrechnung offen war, Sie umgezogen sind und keine Rechnung zugestellt werden konnte, ist die Forderung möglicherweise berechtigt.

Falls Sie die Abbuchnungsvollmacht nicht zurückgerufen haben, habe die vermutlich sogar Recht. Falls Sie mit der Kündigung gleichzeitig die Abbuchungsvollmacht widerrufen haben, ist das allerdings ein Fall für die Staatsanwaltschaft.

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21.02.2012 | 16:25 Uhr · A. S.

Schließe mich meinen Vorrednern an - kurzer Gang zur örtlichen Polizeibehörde und Strafanzeige wegen Lastschriftbetrug.

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28.02.2012 | 09:28 Uhr · Alexander Berg

Keine Entschuldigung erhalten.

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13.03.2012 | 10:23 Uhr · Alexander Berg

Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst

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03.04.2012 | 17:45 Uhr · Alexander Berg

Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst

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15.06.2012 | 15:55 Uhr · Eveline Marsell

Um sich vor unberechtigen Lastschrifteinzügen zu schützen, sollten Sie bei Ihrem Kreditinstitut mal nachfragen, ob die Möglichkeit gibt, Flexstrom sperren zu lassen.
Ich weiß nicht, ob das überall möglich ist, aber ich hatte dies für einen anderen Stromlieferanten bei meinen Kreditinstitut mal veranlasst.