21.02.2012 | 07:22 Uhr · 578 Views · von Alexander Berg
FlexStrom AG (Berlin)
Lastschrift-Selbstbedieung
Mag sein, dass die Fa. FlexStrom dringend Geld benötigt, aber bitte nicht von mir!
Mein Vertragsverhältnis ist seit dem 30.09.2008 (!) erloschen, Schlussabrechnung ist längst erledigt (der kurze Vertrag in 2008 war ein Drama für sich). Keine Post mehr, bin seit fast einem Jahr umgezogen und unterhalte aus Überzeugung keine Geschäftsbeziehung mit FlexStrom.
Gestern wurden 78,64 EUR abgebucht (R1378079) - habe ich zurückgegeben. Bitte, NIE NIE wieder irgendeine Abbuchung durchführen!
Meine Forderung
Entschuldigung, Rückgabe des Lastschrift-Mandats, Unterlassungserklärung
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21.02.2012 | 07:38 Uhr · ReclaBoxler-2426420
Rückgabe des lastschriftmandates? Was meinen Sie damit? Haben Sie nicht weitere Abbuchungen schriftlich untersagt? Eine Unterlassungserklärung können Sie über Ihren Anwalt einfordern.
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21.02.2012 | 10:24 Uhr · ReclaBoxler-4711313
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21.02.2012 | 10:40 Uhr · ReclaBoxler-1287453
Wenn damals noch eine Abrechnung offen war, Sie umgezogen sind und keine Rechnung zugestellt werden konnte, ist die Forderung möglicherweise berechtigt.
Falls Sie die Abbuchnungsvollmacht nicht zurückgerufen haben, habe die vermutlich sogar Recht. Falls Sie mit der Kündigung gleichzeitig die Abbuchungsvollmacht widerrufen haben, ist das allerdings ein Fall für die Staatsanwaltschaft.
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21.02.2012 | 16:25 Uhr · A. S.
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28.02.2012 | 09:28 Uhr · Alexander Berg
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13.03.2012 | 10:23 Uhr · Alexander Berg
Beschwerde ist noch nicht gelöst
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03.04.2012 | 17:45 Uhr · Alexander Berg
Beschwerde ist noch nicht gelöst
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15.06.2012 | 15:55 Uhr · Eveline Marsell
Ich weiß nicht, ob das überall möglich ist, aber ich hatte dies für einen anderen Stromlieferanten bei meinen Kreditinstitut mal veranlasst.