11.03.2012 | 15:22 Uhr · 2147 Views · von Thomas Artmann
expert TechnoMarkt GmbH & Co. KG (Freising)
Weigert sich Herstellermangel Notebook zu beseitigen
Es wurde von uns ein Acer Notebook für 599 EUR dort gekauft. Nach wenigen Monaten traten Streifen am LCD auf, wenn man das Notebook schräg hielt. Wir dachten an einen Softwarefehler im Bildschirmtreiber. Da ohnehin keiner mit schräg stehenden Notebook arbeitet, machten wir kein Aufhebens. Allerdings verstärkte sich der Fehler immer häufiger, bis dann eines Tages plötzlich gar nichts mehr zu sehen war.
Da das Notebook erst acht Monate im Gebrauch war, gingen wir von der Gewährleistung aus. Der Expert Technomarkt bescheinigte bei der Übergabe keine äußeren Mängel. Es meldete sich dann nach geraumer Zeit der Technoservice in Alling mit der Mitteilung, dass ein Glasbruch vorliege, den wir zu vertreten hätten. Es müssten auch Cover LED ausgetauscht werden, da die "Nasen" gebrochen seien. Dies sei "normal" beim Öffnen des Gerätes durch den Service. Die Reparatur koste schlappe 238 EUR, wenn wir nicht reparieren wollen, kostet die Überprüfung 50 EUR. Wohlgemerkt, es handelt sich um ein ca. 8 Monate altes Gerät.
Wir machten gegenüber der Geschäftsleitung Technomarkt Freising geltend, dass wir ein äußerlich einwandfreies Gerät übergeben hätten, bei dem ein Bruchschaden äußerlich nirgends erkennbar war und es auch keine Beulen etc. gab, die auf eine äußere Einwirkung schließen könnten. Die Geschäftsleitung äußerte sich bislang mit keinem einzigen Wort.
Lediglich der Technoservice Alling, mit dem wir eigentlich nichts zu tun haben. Dieser meinte, dass der Hersteller solche Schäden als Gewährleistung ablehnt. Unser Hinweis, dass unser Vertragspartner nicht der Hersteller, sondern der Technoservice Freising ist, half nicht. Auch keine Hinweise auf gesetzliche Gewährleistungsrechte. Auf den Hinweis, dass das Gerät äußerlich völlig unversehrt übergeben wurde, erfolgte die Antwort, dass es bei diesen Geräten reicht, wenn man mit dem Daumen das Notebook öffnet, dass es zu einem Glasbruch kommt.
Wir sind fassungslos, dass uns vom expert Technomarkt ein Notebook angedreht wird, welches angeblich zerbricht, wenn man es mit dem Daumen öffnet. Seltsam mutete es jedenfalls an, dass erst beim Technoservice und nach dem Öffnen ein Glasbruch feststellbar war. Auch die Info, dass plötzlich Nasen herausgebrochen sind, mutet seltsam an, da niemand außer der Technoservice das Gerät geöffnet hat.
Meine Forderung
Rückerstattung des Kaufpreises plus Kosten der Reklamation (Fahrtkosten, Schriftverkehr)
Firmenantwort
20.03.2012 | 14:16 Uhr · Expert TechnoMarkt Online GmbH...
Kundenmeinungen sind uns wichtig!
…und daher haben wir den gesamten Vorgang im Detail
nachvollzogen.
Wir bedauern diese unglückliche Situation außerordentlich, sehen
allerdings kein Verschulden auf unserer Seite. Es gibt leider immer wieder Missverständnisse bei Garantie und bei der Sachmangelhaftung. In der hier veröffentlichten Beschwerde sind leider manche Details etwas anders wiedergegeben… möglicherweise ein Kommunikationsfehler…
Sehr offensichtlich ist jedoch, dass es sich um eine mechanische Beschädigung handelt die zum Displayfehler geführt hat. Die Sachlage ist hier wirklich eindeutig.
Das Gerät steht unrepariert (so gewünscht) seit Wochen zu
Abholung bereit und könnte auch von einem externen Gutachter besichtig werden. Sicherlich eine Möglichkeit etwas „mehr Licht ins Dunkel“ zu bringen. Die Kosten hierfür trägt dann allerdings der Auftraggeber.
Wie kann man sich dennoch vor derartigen Schäden schützen?
Gegen einen geringen Betrag, bieten wir beim Kauf des Gerätes einen extra Geräteschutzbrief (bis zu 5 Jahren) an, der unter vielen anderen Punkten sogar Beschädigung oder Zerstörung abdeckt!
Details zu dieser „Rund-um-sorglos-Lösung“ kann man auf http://www.expert-technomarkt.de/Der-expert-TechnoMarkt-Geraeteschutzbrief/
nachlesen.
Ihr expert TechnoMarkt