19.03.2012 | 16:14 Uhr · 754 Views · von Ingo Molter
DHL Vertriebs GmbH & Co. OHG (Bonn)
Schaden durch Nichtzustellung
Anfang Dezember haben wir ein korrekt klariertes Paket nach Italien ausgeliefert. Inhalt war geräuchertes Fleisch (Haltbarkeit 33 Tage). Sollte ein Weihnachtsbraten für die Verwandtschaft sein. Das Paket ist nie angekommen. Es wurde nicht angeliefert, da der Empfänger verzogen sein sollte. (Falsch, auch von DHL nicht bestritten.)
Auftrag also nicht ausgeführt, Schaden eindeutig vorhanden, Vorgang wird so auch von DHL akzeptiert. Man hat sich in aller Form entschuldigt, einen Freibon für einen Versand geschickt, weigert sich aber, den Schaden auszugleichen. Man beruft sich auf Geschäftsbedingungen, die leicht verderbliche Ware vom Versand ausschließen. (Bedingung 1. für mich nirgends erkennbar und 2. Versand soll in drei Tagen durchgeführt sein - dann kann doch Ware mit einer Haltbarkeitsdauer von 33 Tagen nicht darunter fallen.)
Meine Forderung
Erstattung Warenwert und Gebühren (50,-€)
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20.03.2012 | 09:06 Uhr · ReclaBoxler-4189186
Dummheit schützt vor Strafe nicht.
Verderbliche Ware ist in keinem Versand akzeptiert, egal ob Post DHL Hermes etc.
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20.03.2012 | 09:35 Uhr · Ein Kunde
http://www.dhl.de/content/dam/dhlde/downloads/pdf/dhl-agb-paket-international-07-2011.pdf
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20.03.2012 | 12:20 Uhr · ReclaBoxler-1189186
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20.03.2012 | 17:43 Uhr · Ein Kunde
Unter Temparaturgeführtem Gut versteht man Güter, die eine geschlossene Kühlkette mit nachweisbarer Überwachung benötigen.
Da fällt geselchte Ware definitv nicht darunter.
Und eine Regelung, wie mit verderblicher Ware umzugehen ist, wäre wohl sinnfrei, wenn man diese erst gar nicht versenden dürfte.
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26.03.2012 | 18:12 Uhr · Ingo Molter
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13.04.2012 | 19:17 Uhr · Ingo Molter
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04.05.2012 | 21:16 Uhr · Ingo Molter
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05.05.2012 | 06:33 Uhr · ReclaBoxler-1218323
Ich hielte es für klüger, aus dieser Erfahrung für die Zukunft zu lernen.
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05.05.2012 | 11:07 Uhr · Ein Kunde
http://www.dhl.de/content/dam/dhlde/downloads/pdf/dhl-agb-paket-international-07-2011.pdf
Wo ist da was eindeutig?
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02.07.2012 | 13:51 Uhr · Ingo Molter
Beschwerde ist noch nicht gelöst
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21.11.2012 | 20:01 Uhr · Ingo Molter
Beschwerde ist endgültig nicht gelöst