19.03.2012 | 16:14 Uhr · 754 Views · von Ingo Molter

DHL Vertriebs GmbH & Co. OHG (Bonn)

Schaden durch Nichtzustellung

Anfang Dezember haben wir ein korrekt klariertes Paket nach Italien ausgeliefert. Inhalt war geräuchertes Fleisch (Haltbarkeit 33 Tage). Sollte ein Weihnachtsbraten für die Verwandtschaft sein. Das Paket ist nie angekommen. Es wurde nicht angeliefert, da der Empfänger verzogen sein sollte. (Falsch, auch von DHL nicht bestritten.)

Auftrag also nicht ausgeführt, Schaden eindeutig vorhanden, Vorgang wird so auch von DHL akzeptiert. Man hat sich in aller Form entschuldigt, einen Freibon für einen Versand geschickt, weigert sich aber, den Schaden auszugleichen. Man beruft sich auf Geschäftsbedingungen, die leicht verderbliche Ware vom Versand ausschließen. (Bedingung 1. für mich nirgends erkennbar und 2. Versand soll in drei Tagen durchgeführt sein - dann kann doch Ware mit einer Haltbarkeitsdauer von 33 Tagen nicht darunter fallen.)

Meine Forderung

Erstattung Warenwert und Gebühren (50,-€)

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20.03.2012 | 09:06 Uhr · ReclaBoxler-4189186

Meine Mama sagte immer:
Dummheit schützt vor Strafe nicht.

Verderbliche Ware ist in keinem Versand akzeptiert, egal ob Post DHL Hermes etc.

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20.03.2012 | 09:35 Uhr · Ein Kunde

In den AGB steht nichts davon, daß verderbliche Ware nicht transportiert wird.

http://www.dhl.de/content/dam/dhlde/downloads/pdf/dhl-agb-paket-international-07-2011.pdf

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20.03.2012 | 12:20 Uhr · ReclaBoxler-1189186

Schau dir mal die Nummer 2 (2) 1. an: oder besondere Einrichtungen (z. B. für temperaturgeführtes Gut) Das ist ua. verderbliche Ware. Zudem ist noch die 4 (4) interessant.

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20.03.2012 | 17:43 Uhr · Ein Kunde

@ 1189186

Unter Temparaturgeführtem Gut versteht man Güter, die eine geschlossene Kühlkette mit nachweisbarer Überwachung benötigen.
Da fällt geselchte Ware definitv nicht darunter.

Und eine Regelung, wie mit verderblicher Ware umzugehen ist, wäre wohl sinnfrei, wenn man diese erst gar nicht versenden dürfte.

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26.03.2012 | 18:12 Uhr · Ingo Molter

Man glaubt offensichtlich, es wäre mit einer Entschuldigung getan. Keine Reaktion weiter. Man will das wohl aussitzen. MfG Ingo Molter

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13.04.2012 | 19:17 Uhr · Ingo Molter

Man hat sich mal wieder entschuldigt, sich auf Geschäftsbedingungen berufen und ist aber in keiner Weise auf meine Argumente eingegangen. Fühle mich hingehalten und bin mir nicht sicher, ob es sich lohnt, wegen 50,-€ den Rechtsweg zu beschreiten. Was meinen sie? (Danke für Ihre Bemühungen und Interesse.) mfg Ingo Molter

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04.05.2012 | 21:16 Uhr · Ingo Molter

DHL wird wohl freiwillig keinen Schadensersatz bezahlen. Ich weiß noch nicht, ob ich klagen werde. Es geht um 50,-€, da bin ich mir nicht sicher, ob sich der Aufwand lohnt. Davon geht DHL wohl auch aus. mfg Ingo Molter

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05.05.2012 | 06:33 Uhr · ReclaBoxler-1218323

Na klagen Sie doch, wenn Sie unbedingt auch vom Gericht Ihre verfehlte Rechtsauffassung bestätigt haben wollen. Die AGB sind mehr als eindeutig.

Ich hielte es für klüger, aus dieser Erfahrung für die Zukunft zu lernen.

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05.05.2012 | 11:07 Uhr · Ein Kunde

@ ReclaBoxler-1218323
http://www.dhl.de/content/dam/dhlde/downloads/pdf/dhl-agb-paket-international-07-2011.pdf
Wo ist da was eindeutig?

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02.07.2012 | 13:51 Uhr · Ingo Molter

Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst

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21.11.2012 | 20:01 Uhr · Ingo Molter

Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist endgültig nicht gelöst