24.03.2012 | 09:26 Uhr · 2737 Views · von ReclaBoxler-8414671
Dirk Rossmann GmbH (Burgwedel)
1 Jahr Hausverbot
Sehr geehrtes Rossmann-Führungsteam,
ich hatte gestern einen Einkauf bei Rossmann getätigt. Als ich aus dem Laden gegangen bin, piepte das Gerät am Ausgang. Ich konnte mir nicht erklären, wie das sein könnte, da meine Freundin und ich unsere Waren, wie immer normal an der Kasse bezahlt hatten.
Ich ging zur Kassiererin. Diese forderte mich dann auf, meine Tasche einmal zu durchsuchen. Dann sah ich, dass sich zwei kleine Tester in meiner Tasche befanden. Daraufhin habe ich mich natürlich geärgert, da dies mit Sicherheit nicht beabsichtigt war. Ich gab die Erklärung ab, dass ich dies nicht bewusst gemacht hatte. Denn Zuvor, als ich noch im Geschäft am Einkaufen war, klingelte mein Handy. Da meine Hände voll waren, habe ich diese Tester versehentlich in meine Tasche gesteckt, um meine Hände frei zu haben und mein Handy somit aus der Tasche genommen. Nun haben meine Freundin und ich Jahr Hausverbot erteilt bekommen, wobei sie nichts derartiges geleistet hatte. Mir wurde gesagt, dass dies an die Polizei weiterginge.
Ich habe hinzuzufügen, dass ich eine treue Stammkundin bei Rossmann bin. Außerdem war die Ware, die ich gekauft hatte, um einiges Teurer, als diese Tester, die ich versehentlich mitgenommen hatte. Des Weiteren halte ich mich an jegliche Regeln und dies passiert mir, durch meine törichte Art auch zum ersten Mal. Ihr Personal behandelte mich sehr unfreundlich und sagte: "Wir wollen Sie hier nicht mehr haben".
Außerdem hatte eine Ihrer Mitarbeiterinnen meine Reaktion an der Kasse den anderen Mitarbeitern abweichend von den wirklichen Tatsachen erzählt. Sie sagte, ich habe von Anfang an bedauert, dass es sich um diese Tester handelt. Dies war demnach aber nicht so, wie Sie im obigen Teil lesen können. Als ich schilderte, weshalb sich die Tester in meiner Tasche befanden, gab eine Mitarbeiterin von Ihnen meine Worte sarkastisch wieder und stellte mich somit als Lügnerin dar.
Ich sehe weder aus wie in eine Diebin, noch habe ich dies nötig oder irgendwelche Gedanken daran verschwendet. Ich weiß, so etwas hören Sie sicherlich oft, dennoch kann es nicht sein, dass eine Person durch die Tollpatschigkeit und Ehrlichkeit mit solchen Konsequenzen zu rechnen hat. Denn dies ist mit Sicherheit nicht nur mir unabsichtlich passiert, sondern auch vielen anderen.
Außerdem verstehe ich auch nicht, wieso meine Freundin unter meiner törichten Art leiden muss und somit auch nicht mehr bei Rossmann einkaufen darf.
Meine Forderung
Ich hoffe, dass der Hausverbot und die Strafanzeige zurückgezogen wird.
Firmenantwort
29.03.2012 | 19:18 Uhr · Dirk Rossmann GmbH
Sehr geehrte Kundin,
zu Ihren hier dargestellten Ausführungen möchten wir wie folgt Stellung nehmen:
Jeder Gegenstand, der unseren Verkaufsstellen zuzuordnen ist, zählt zunächst zu unserem Eigentum. Wird ein Gegenstand (Inventar oder Ware) unbezahlt bzw. ohne Zustimmung einer der verantwortlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mitgenommen, wird diese Handlung als Diebstahl gewertet und entsprechend verfolgt. Dabei können wir von unserer Seite aus nicht unterscheiden, ob es sich um ein Versehen oder um Absicht handelt. Einer Aufhebung des verhängten Hausverbotes sowie der Rücknahme der Strafanzeige werden wir daher nicht zustimmen.
Mit freundlichen Grüßen
Rossmann Kundenservice