11.04.2012 | 17:49 Uhr · 1622 Views · von Jutta Kreyenberg

BHW Bausparkasse AG (Hameln)

Zwangsvollstreckungsandrohungen vor Weihnachten und Ostern

Ich möchte alle potentiellen Kreditnehmer beim BHW davor warnen. Ich stehe noch bei einem Kredit meines Ex-Mannes mit drin und soll jetzt zahlen - was prinzipiell verständlich ist, da ich ja versäumt hatt,e das nach der Trennung zu regeln.

Was ich nicht akzeptieren kann: Die erste Zwangsvollstreckungsandrohung wurde mir vor Weihnachten zugestellt (24.12.), die zweite dann jetzt vor Ostern. Ich finde das inhuman und rücksichtslos. Ich habe die (sehr unfreundlichen!) Mitarbeiter auf diese Tatsache aufmerksam gemacht, die halten das jedoch für absolut irrelevant, halten sich an die Vorschriften und sind wohl - im Gegensatz zu den Mitarbeitern der Aquisitionsabteilung - überhaupt nicht in Kundenorientierung geschult.

Meine Forderung

Kundenorientiertes Verhalten

Kommentar

11.04.2012 | 19:10 Uhr · ReclaBoxler-4516775

Wie soll sich denn jemand "kundenorientiert" verhalten, wenn sich der Schuldner nicht "schuldnergerecht" verhält?
Zahl Deine Raten einigermaßen pünktlich, dann bleibst Du auch vor Feiertagen von Mahnungen verschont!

Kommentar

11.04.2012 | 19:59 Uhr · ReclaBoxler-1804257

Es ist leider oft so, dass einige Unternehmen mit Absicht die Feiertage verderben wollen.

Kommentar

11.04.2012 | 20:07 Uhr · ReclaBoxler-8110012

Genau so schlimm wie die Polizei. Die verhaften auch kurz vor Feiertagen.

Kommentar

11.04.2012 | 20:54 Uhr · ReclaBoxler-1804257

Selbst die Polizei bzw. Richter sind im Bezug auf Haftantritt kulanter.

Kommentar

11.04.2012 | 21:24 Uhr · ReclaBoxler-1804257

Weihnachtsamnestie, Sachen gibts

Kommentar

11.04.2012 | 22:10 Uhr · Ria

Was ist das denn für ein Quatsch? Der Gläubiger ist gehalten seine rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen und wenn der Schuldner wissentlich z. B. eine Bürgschaft unterschrieben hat, na ja, dann ist es m. E. doch wohl so, dass man dafür aufkommen muss. Gehe am besten zum Anwalt und zahle deine Raten pünktlich oder vereinbare Ratenzahlung.

Kommentar

12.04.2012 | 06:35 Uhr · F. 8.

Zahlen Sie Ihre Rechnung rechtzeitig, damit vermiesen Sie dem Gläubiger keine Weihnachts- und Ostertage und somit wird auch er Ihnen diese Tage nicht vermiesen.

Kommentar

12.04.2012 | 13:41 Uhr · ReclaBoxler-3223177

Erstens: Sollen alle Mitarbeiter der Vollstreckungsabteilung in den Wochen vor Weihnachten und Ostern in Zwangsurlaub geschickt werden, weil man den säumigen Kunden da keine Mahnungen und Kündigungen mehr zuschicken darf?

Zweitens: Warum sollten die Mitarbeiter besonders freundlich und kundenorientiert sein, wenn Ihr Euren Ratenzahlungen nicht nachkommt? Kommt Dein Vermieter etwa mit einer Flasche Wein und einem Blumenstrauss vorbei, wenn Du mit der Miete in Rückstand bist?

Kommentar

12.04.2012 | 18:55 Uhr · Marcel Noname

So albern es klingen mag, aber wer glaubt da sitzt noch ein Mensch ohne Skrupel da und schreibt jeden Brief einzeln der irrt. Heutzutage wird überall alles automatisch fertig gemacht, Fristen werden automatisch festgelegt und werden höchstens Stichprobenartig mal durchgesehen. Die Vorgaben können

Ich würde übrigens sehr vorsichtig mit solchen "Warnungen" sein. Das kann sehr nach hinten los gehen. Schließlich und letztendlich kann BHW nichts dafür das Sie ihren Pflichen nicht nachgekommen sind. Bei allem Respekt, aber es gibt Schuldner da stand kurz vor den Feiertagen der Gerichtsvollzieher vor der Tür.

Kommentar

02.05.2012 | 18:39 Uhr · Jutta Kreyenberg

Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst

Kommentar

24.05.2012 | 07:43 Uhr · Jutta Kreyenberg

Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist endgültig nicht gelöst