13.04.2012 | 12:46 Uhr · 1347 Views · von ReclaBoxler-1195081

Sparkasse Elbe-Elster (Finsterwalde)

Lustig: Gebühr auf eine Gebühr für eine Null-Rechnung

Das ist schon kafkaësk:

Da kommt mit der Briefpost eine Rechnung über 1,00 €: Portokosten für die Zusendung eben dieser Rechnung. Das war's. Soll man nun lachen oder weinen?

Aber sehen wir mal genauer hin:

Es geht um die Monatsabrechnung einer ungenutzten VISA-Karte, ergo: Rechnungsbetrag = 0,00 € (zzgl. 1,00 € Porto).

Genau diese 0-Euro-Rechnung (für den selben Monat) kam aber bereits vier Wochen zuvor - wie vereinbart - per E-Mail als kostenloser (portofreier) Online-Abruf, der ja auch weiterhin jederzeit online zum Abruf bereitsteht.

Frage: Warum dann noch mal per Briefpost mit Portoberechnung?

Antwort: Vermutlich, weil wir noch nicht die Online-Abrechnungs-Details(!) angeklickt hatten? Wohlgemerkt: die Abrechnungs-Details einer Rechnung ohne Rechnungsposten mit einem Rechnungsbetrag von 0,00 €!

Frage: Aber wie konnten wir vorhersehen, dass es eine Null-Rechung war?

Antwort: Weil wir schließlich wussten, dass wir die Karte nicht genutzt hatten und weil auf dem zugehörigen Konto termingemäß keine Abbuchung eines Rechnungsbetrages (sprich: die (Nicht-)Abbuchung von 0,00 €) erfolgt war.

Doch das entbindet den Kunden offenbar nicht von der Verpflichtung, die Korrektheit einer Nicht-Abbuchung nicht getätigter Umsätze durch aktives Anklicken der detailierten Nicht-Auflistung selbiger Nicht-Umsätze mit einem Rechnungsbetrag von 0,00 € zu überprüfen. Sonst gibt's ein "Straf-Porto"! ;-)

Meine Forderung

Mein Wunsch: Die Bitte um Kenntnisnahme! - Mehr erwartet man ja schon gar nicht mehr.