15.04.2012 | 17:23 Uhr · 1516 Views · von Holgerl Weber

mydays GmbH (München)

Gutscheineinlösung

Sehr geehrte Damen und Herren,

unsere Kinder haben uns von ihrem Ersparten einen Gutschein von mydays geschenkt (Wochenende Tiiendorfer Strand).

Wir versuchten den Gutschein einzulösen. Die Terminvorschläge wurden vom Hotel abgelehnt. Dann wurde meine Frau leider sehr krank und der Gutschein geriet in Vergessenheit.

Jetzt im Jahr 2012 fanden wir den Gutschein wieder und versuchten unser Glück erneut.

Hinweis von mydays: Leider war die Zeit zum Einlösen am 31.12.2011 abgelaufen.

Mydays gab an, das Geld inzwischen als Ertrag verbucht zu haben.

Unser Fazit: Umsatz = Ertrag.

Wir hatten Mydays angeboten, in eine Hubschrauberflug zu wechseln - keine Reaktion.

Meine Forderung

75%

Kommentar

15.04.2012 | 17:30 Uhr · ReclaBoxler-7344609

"Leider war die Zeit zum Einlösen am 31.12.2011 abgelaufen. "

Da fragt man sich doch nach dem Sinn dieser Beschwerde.

Kommentar

15.04.2012 | 19:26 Uhr · Giuseppe Gorgonzola

Gutscheine haben in der Regel nun mal eine begrenzte Gültigkeitsdauer. Auch ich verstehe nicht, warum der Holgerl (bei allem Verständnis für die unglücklichen Verhältnisse im privaten Umfeld) das in Abrede stellen muss.

Kommentar

15.04.2012 | 20:18 Uhr · ReclaBoxler-9900132

Wenn ein Gutschein ein Ablaufdatum hat muss das zwingend auf dem Gutschein selbst vermerkt sein. Wenn kein Datum draufsteht läuft er auch nicht ab.
Das wäre die einzige Chance auf eine Einlösung.
Wenn das Datum draufsteht hat man leider einfach Pech gehabt, so doof die Situation auch sein mag.

Kommentar

23.04.2012 | 11:18 Uhr · Holgerl Weber

Nein, leider hat sich die Firma Mydys nicht gemeldet.

Kommentar

07.05.2012 | 15:57 Uhr · Holgerl Weber

Keine Reaktion der Firma Mydays.