19.04.2012 | 09:30 Uhr · 1206 Views · von Stephan Vahldieck

WBG GmbH (Helmstedt)

Nach Kündigung meiner Wohnung wurde ich neu bei EON angemeldet

Seit September 2011 wohne ich nicht mehr in Helmstedt. Doch zum Oktober 2011 wurde ich von Frau Weber neu bei Eon Avacon angemeldet. Seitdem streite ich mich mit der Eon Avacon rum, weil ich meine Rechnungen nicht bezahle, obwohl ich wie gesagt seit September nicht mehr in der Wohnung, nicht mal in Helmstedt wohne. Jetzt habe ich das versucht zu klären und ich wurde erst zum Februar abgemeldet. Jetzt habe ich das Problem mit der Eon Avacon am Hals.

Meine Forderung

Stellungnahme

Firmenantwort

26.04.2012 | 17:56 Uhr · WBG GmbH

Sehr geehrter ehemaliger Mieter,

Ihr Mietverhältnis bei uns bestand, unabhängig davon wie lange Sie in der Wohnung gewohnt haben, bis Ende November 2011. Wenn wir eine Wohnung übergeben bekommen, melden wir E.ON Avacon den Zählerstand zum Übergabezeitpunkt und das vertragliche Mietende. Der Strompreis setzt sich nämlich aus dem Verbrauch und einer Grundgebühr zusammen, die für die Dauer des Vertrags zu zahlen ist.

Als Vermieter sind wir verpflichtet, die Grundgebühren nach Beendigung Ihres Mietverhältnisses zu übernehmen, in Ihrem Fall ab dem 01.12.2011. So lange das Mietverhältnis läuft, müssen Sie die Gebühren tragen, es sei denn, Ihr Vertrag lässt eine frühere Kündigung zu. Dies ist aber ein Vorgang, den Sie direkt mit dem Energieversorger klären müssen.

Wir haben folglich definitiv keine Neuanmeldung für Sie veranlasst. Wenn E.ON Avacon Ihnen immer noch zu Unrecht Kosten belastet, haben wir darauf keinen Einfluss. Dies müssen Sie direkt mit dem Vertragspartner klären.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre WBG GmbH